Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Gemischte Tätigkeit, d.h. freier Beruf und Gewerbe (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=10334)


Geschrieben von TomFR am 15.08.2012 um 16:56:

  Gemischte Tätigkeit, d.h. freier Beruf und Gewerbe

Hallo, habe folgenden Fall:

Es gibt ja gemischte Tätigkeit, d.h. freier Beruf und Gewerbe hängen nach der Geprägetheorie unzutrennbar zusammen:

Geprägetheorie (für Einzelunternehmer)
Die Geprägetheorie bestimmt die Einordnung der untrennbaren Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich. Entscheidend ist demnach, welche der Tätigkeiten für das Erscheinungsbild der Gesamtbetätigung prägend im Vordergrund ist. Die Geprägetheorie ist aber nur bei Tätigkeiten anwendbar, die als einheitlich anzusehen sind. Dies ist i. d. R. nur dann geboten, wenn die Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsauffassung als Einheit anzusehen sind.


Nun der Fall:
Es hat sich jemand als Freiberufler selbstständig gemacht, vor dem Hintergrund der Geprägethorie ist er freiberuflich und hat dies dem Finanzamt so gemeldet. Nun überwiegen irgendwann bei ihm die gewerblichen Tätigkeiten (auch nach der Geprägethorie)
a) kann er dann die gleiche Firma als Gerwebe anmelden
b) muss er seine Freiberuflichkeit dann aufheben lassen?

Vielen Dank:-)
Tom



Geschrieben von René Land am 15.08.2012 um 17:36:

  RE: Gemischte Tätigkeit, d.h. freier Beruf und Gewerbe

Hallo TomFR,

der Begriff der Geprägetheorie entstammt dem Steuerrecht.

Gewerberecht und Steuerrecht gehen in Deutschland jedoch "getrennte Wege". So ist beispielsweise der im Steuerrecht existierende Gewerbebegriff nicht mit dem Gewerbebegriff des Gewerberechts identisch.

Dies bedeutet, dass jedwede gewerbliche Tätigkeit, die nicht nur unbedeutender Annex einer anderen Tätigkeit ist, der gewerberechtlichen Meldepflicht unterliegt. In Bezug auf die steuerrechtliche Anmeldung mag dies freilich vollkommen anders aussehen.

Im konkreten Fall empfehle ich sowohl die zuständige Gewerbebehörde als auch einen Steuerberater zu kontaktieren.

Freundliche Grüße

R. Land


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH