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-- GmbH & Co. KG ohne GmbH (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=10204)


Geschrieben von M. Böhm am 09.07.2012 um 08:53:

  GmbH & Co. KG ohne GmbH

Hallo,

ich hab da ein kleines Problem und komme einfach nicht weiter:

Ein Autohandel ist in meiner Gemeinde als GmbH & Co KG tätig, ohne überhaupt gemeldet zu sein. Information über die GmbH & Co. KG habe ich durch das Handelsregister erhalten. Die phG, also die GmbH war bei mir gemeldet und ist mittlerweile abgemeldet und aufgelöst. Die GmbH & Co. KG ist jedoch weiterhin tätig.

Wen ziehe ich jetzt zur weiteren Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder anderen Maßnahmen heran?

Stehe total auf dem Schlauch ... für Hilfe wäre ich sehr dankbar.



Geschrieben von Marvin3 am 09.07.2012 um 13:51:

 

Würde mal bei der Handelskammer nachfragen! Die müssen eig. wissen, was man in diesem Falle macht!



Geschrieben von J. Simon am 09.07.2012 um 14:11:

 

Die GmbH & Co. KG müsste dann ja im Handelsregister A noch drinnestehen, dann informiere die doch schnell, damit die handeln können.

Und wen kriege ich dran? Na den, der die Autos verkauft! Wer ist das? Wie heißt er/sie? Wo wohnt er/sie? usw.

Verkäufer ermitteln und anzeigen!

VG J. Simon



Geschrieben von Thomas Mischner am 09.07.2012 um 14:28:

  RE: GmbH & Co. KG ohne GmbH

Hallo,

Zitat:
Original von M. Böhm Die phG, also die GmbH war bei mir gemeldet und ist mittlerweile abgemeldet und aufgelöst. Die GmbH & Co. KG ist jedoch weiterhin tätig.


Die Auflösung der Komplementär-GmbH hat nicht zwingend gewerberechtliche Folgen, denn auch eine aufgelöste GmbH kann im Stadium der Liquidation noch gewerblich tätig sein. Gewerbetreibende dürfte deshalb bis zu ihrer Löschung noch die Komplementär-GmbH (i. L.) sein. Erst ihre Löschung im Handelsregister führt zur Auflösung der KG, wenn kein neuer Komplementär in die Gesellschaft eintritt.
Soweit die handelsrechtliche Seite.

Ein anderes Problem ist es, wenn der Betrieb nach der Gewerbeabmeldung weitergeführt wird. Das stellt einen Verstoß gegen § 14 GewO - und somit eine Ordnungswidrigkeit – dar.


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