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Geschrieben von iXware am 13.06.2012 um 11:00:

  Problem bei Gewerbeanmeldung

Hallo zusammen,

ich muß erst mal meinen Dank loswerden für dieses Forum. Hier ist doch echt ne Menge fundiertes Wissen vorhanden... ich habe schon beim Lesen im Forum viel neues gelernt. Habe aber auch gleich mal eine Frage:

Meine Frau möchte (ein) Gewerbe anmelden. Folgende Situation liegt vor:


1. Wohnort: Büro und Warenlager (Hauptgeschäftsstelle)

2. Nachbarkommune in einem Seniorenheim: Kiosk/Kantine (nichtselbststängie Zweigstelle) mit Waren des täglichen Bedarfs inkl. Getränke (auch Bier und Wein zur Mitnahme ausschließlich für die Bewohner in ihre Zimmer/Wohnungen), Zubereitung und Verkauf von Speisen (Imbiss und Torten/Kuchen/Creps) und nichtalkoholischen Getränken.
Der gepachtete Kiosk selbst hält keine Möglichkeit für die Einnahme der Speisen und Getränke bereit, aber er ist im Eingangsbereich des Heimes, wo das Heim selbst Sitzmöglichkeiten und Tische zur Verfügung stellt. Außerdem besitzt das Heim eine Terasse mit Sitzmöglichkeiten und Tischen, die die Bewohner und ihre Besucher benutzen. Das Objekt ist nicht für Kunden zugänglich, die nichts mit dem Heim zu tun haben, außerdem ist das Objekt nur an 4 Tagen in der Woche für einige Stunden am Nachmittag geöffnet.

3. soll später ein Reisegewerbe angemeldet werden - Zubereitung und Verkauf von alkoholfreien Getränken und Speisen (Grillgerichte und Konditorwaren) auf Veranstaltungen und Märkten


Wir sind mitllerweile soweit, daß wir wissen, das wir für Punkt 1 und 2 zwei Gewerbeanmeldungen machen müssen. Punkt 3 kommt erst später, benötigt aber soweit wir wissen eine weitere Gewerbeanmeldung.
Wir sind jetzt aber nicht sicher, was wir genau in die Gewerbeanmeldungen eintragen müssen, und welche Unterlagen wir alles benötigen. Ist der Kiosk eigentlich durch die Zubereitung von Speisen als Gaststätte anzusehen und muß gesondert angemeldet werden oder kann das als Kantine gelten? Was für Regelungen sind bei einer Kantine zu beachten? Die freundliche Angestellte bei uns im Gewerbeamt konnte uns leider auch keine genauen Aussagen machen, wollte sich aber kurzfristig erkundigen.
Wir würden uns freuen, wenn wir hier im Forum schon mal Hilfe bekommen könnten.

Vielen Dank schon mal

MfG, Frank.

PS: kleine Ergänzung in Punkt 2 gemacht.



Geschrieben von AföO am 13.06.2012 um 11:49:

  RE: Problem bei Gewerbeanmeldung

Hiho,

für ein Reisegewerbe brauchen Sie eine Reisegewerbekarte. Die ist im Prinzip die Gewerbeanmeldung hat nur einen anderen Hintergrund. Der Reisegewerbetreibende ist nunmal nicht fest an einem Ort und dort für den Kunden erreichbar oder sonstiges.

Dort können Sie dann Ihre Tätigkeit eintragen lassen. Hierzu müssten Sie bei der entsprechenden Behörde einen Antrag stellen! Entweder Landratsamt oder bei kreisfreien Städten die Gemeinde selbst (zumindest in BW).

Wenn Sie auf festgesetzten Märkten verkehren, benötigen Sie nur eine entsprechende Gewerbeanmeldung dort, wenn Sie nicht nur vorübergehend dort verkaufen.

Bei Veranstaltungen kommt es drauf an, ob eine Reisegewerbekartenbefreiung erteilt wurde.

Der Kiosk läuft als sogenannte erlaubnisfreie Gaststätte, wenn Sie keinen Alkohol ausschenken. Separat müssen Sie da also nichts anmelden. Beim Verarbeiten von Lebensmitteln müssen immer die lebensmittelrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Hierzu wenden Sie sich am Besten an das für Sie zuständige Veterinäramt bzw. Lebensmittelüberwachung. Von dort bekommen Sie auch Tipps, wie man kritische Sachen leichter händeln kann z. B. Lagerung, Schneiden, Reinigung.

Gruß



Geschrieben von Heret am 19.06.2012 um 12:19:

 

Wenn Sie einen Lebensmittelhandel gründen möchten müssen Sie auch auf die Hygieneverordnung HACCP genannt rücksicht nehmen, ich weiß jetzt nicht genau aber ich glaube da benötigt man auch ein eigenes "Zertifikat" dafür.

Grüße



Geschrieben von AföO am 19.06.2012 um 12:21:

 

Ergänzung zu Heret:

Bei uns muss man sich da ans Gesundheitsamt wenden.



Geschrieben von Kreishunter am 21.06.2012 um 15:52:

 

Hallo zusammen,
HACCP ist keine Lebensmittelhygiene Vo, sondern ein System zum beherschen von Risiken bei der Herstellung von Lebensmitteln. Es ist nur indirekt im nationalen Lebensmittelhandel zu beachten, indem ein Eigenkontrollsystem (basiert auf HACCP Grundlagen) für den Betrieb vorzuweisen ist. Wer einen Lebensmittelhandel betreibt hat die Vorgaben der EG Vo 852/2004 zu erfüllen, nur wer ein zugelassenen Betrieb hat, ist verpflichtet ein HACCP Konzept nachzuweisen, gemäß EG Vo 853/2004
Gruß aus SH
Kreishunter


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