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Beitrag: Adressenvermittlung
Kategorie: GERIX-ONLINE
Autor: René Land
Datum: 14.11.2006 23:41
Geändert: 1 mal, zum letzten Mal: 25.12.2006 13:09 von René Land



Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung
Quelle: 36. GAT/TOP 7

Keine Auskunftei nach § 29 Gewerbeordnung, somit keine überwachungspflichtige Tätigkeit nach § 38 GewO

Siehe auch unter „Büro-Service“

Eine Adressenvermittlung, die Immobilien- und Wohnungsangebote sammelt und gegen Entgelt an einen Vermittler weiterleitet, übt ein Gewerbe nach § 34 c GewO (Erlaubnispflicht) aus (Marks, MaBV 7. Auflage, Seite 227).

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


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