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Beitrag: Strohmann / Strohfrau
Kategorie: GERIX-ONLINE
Autor: René Land
Datum: 17.11.2006 23:52
Geändert: 1 mal, zum letzten Mal: 01.01.2007 22:09 von René Land



Von einem Strohmann (Strohfrau) kann nur gesprochen werden, wenn dieser als bloße Marionette keinerlei Einfluß auf einen Gewerbebetrieb ausübt – auch nicht in eingeschränktem Umfang - . Ein Strohmann hat keine Möglichkeit einer eigenbestimmenden Handlungsweise in dem Gewerbebetrieb. Der Strohmann gibt nur seinen Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als Aushängeschild (Beschluß des Bayerischen VGH vom 01.03.2002, Fundstelle Nr. 12/2002, Rand-Nr. 183).

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


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