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Beitrag: Kindererzieherin
Kategorie: GERIX-ONLINE
Autor: René Land
Datum: 16.11.2006 21:35
Geändert: 1 mal, zum letzten Mal: 01.01.2007 19:38 von René Land



Keine Gewerbeanzeige erforderlich, da eine unselbständige Tätigkeit.
Zu beachten ist jedoch die gewerbsmäßige Kinderbetreuung außerhalb der Wohnung der Familie. In diesem Falle ist, wenn 3 und mehr Kinder betreut werden sollen, nach dem Sozialgesetzbuch eine Erlaubnis des Kreisjugendamtes erforderlich.
Gewerbeanzeige ist nach § 6 GewO nicht erforderlich.

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


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