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Beitrag: Hofladen eines Landwirts
Kategorie: GERIX-ONLINE
Autor: René Land
Datum: 16.11.2006 20:29
Geändert: 1 mal, zum letzten Mal: 30.12.2006 01:52 von René Land



Keine Gewerbeanzeige erforderlich (Gewerbearchiv 2000, Seite 50)
Beachte: Professionell eingerichtete Läden mit großem Angebot sind anzeigepflichtig. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 28.09.2000 (Gewerbearchiv 2001, 373) entschieden, daß ein Verkaufsstand für landwirtschaftliche Produkte unter bestimmten Umständen der Gewerbeanzeige-pflicht nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung unterliegt. Im konkreten Falle war die Verkaufsstelle nicht am Hof, sondern in einer anderen Gemeinde, so daß kein unmittelbarer Zusammenhang zum Produktionsort bestand.

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


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