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Beitrag: Garfikdesigner
Kategorie: GERIX-ONLINE
Autor: René Land
Datum: 15.11.2006 23:10
Geändert: 1 mal, zum letzten Mal: 29.12.2006 22:36 von René Land



Es stellt sich die Frage, ob es sich um einen nichtanzeigepflichtigen Beruf handelt. Es müßte eine künstlerische Tätigkeit höherer Art vorliegen (siehe auch unter K – Kunst) oder eine persönliche Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert.

In der Regel ist der Grafikdesigner als Gewerbe einzustufen und damit anzeigepflichtig.

Einzelfallprüfung ist notwendig.

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


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