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Beitrag: Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern
Kategorie: GERIX-ONLINE
Autor: René Land
Datum: 15.11.2006 22:02
Geändert: 1 mal, zum letzten Mal: 26.12.2006 21:16 von René Land



Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, fallen nicht unter den Gewerbebegriff der Gewerbeordnung. Unter „höhere Bildung“ ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium notwendig.

Gewerbeanzeige nicht erforderlich
Quelle: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 01.07.1987, Gew.Archiv 1987, 331

Dienstleistungen höherer Art liegen vor, wenn das Leistungsangebot objektiv einen Hochschulabschluß voraussetzt (hier: Unterrichtung von Kindern und Vorbereitung auf den weiteren Schulbesuch (Nds.OVG, Beschluß vom 08.04.2002, GewArchiv 2002/293).

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald


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