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Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung erforderlich.
Quelle: Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie vom 17.04.2002.
Untersagung: § 35 Gewerbeordnung
Private Arbeitsvermittlung gehört zu den Tätigkeiten, die in ähnlicher Art ausgeübt werden wie freie Berufe (Zulässigkeit in reinen Wohngebieten).
NdS.OVG, Beschluß vom 24.05.2002, GewArchiv 2002/345.
Erlaubnispflicht ist durch §§ 291, 292 Abs. 2 SGB III weggefallen (GewArchiv 2003/52).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 21:32 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 25.12.2006 13:13.
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