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Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung
Quelle: 36. GAT/TOP 7
Keine Auskunftei nach § 29 Gewerbeordnung, somit keine überwachungspflichtige Tätigkeit nach § 38 GewO
Siehe auch unter „Büro-Service“
Eine Adressenvermittlung, die Immobilien- und Wohnungsangebote sammelt und gegen Entgelt an einen Vermittler weiterleitet, übt ein Gewerbe nach § 34 c GewO (Erlaubnispflicht) aus (Marks, MaBV 7. Auflage, Seite 227).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 21:50 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 25.12.2006 13:09.
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