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Land- und Forstwirte, die eine eigene Windkraftanlage errichten, betreiben kein Gewerbe, wenn die Stromerzeugung überwiegend dem eigenen Betrieb dient. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf dürfen 1/3 des Gesamtumsatzes des Betriebes nicht übersteigen (BLW 26 / 28.06.2003).
Sonst: Gewerbe
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 18.11.2006 10:27 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 20:29.
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