Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Nicht zum Gewerbe gerechnet wird die Urproduktion. Dazu gehört die Land- und Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Tierzucht, Jagd und Fischerei. Es besteht insoweit keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO (so. Verkaufsstand). Kauft ein Landwirt mehr als 10 % (nach Zahl und Gewicht, nicht Jahresumsatz) zu, liegt ein Gewerbebetrieb vor (im Steuerrecht gilt die 30 % Grenze).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 21:51 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 20:56.
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