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Von einem Strohmann (Strohfrau) kann nur gesprochen werden, wenn dieser als bloße Marionette keinerlei Einfluß auf einen Gewerbebetrieb ausübt – auch nicht in eingeschränktem Umfang - . Ein Strohmann hat keine Möglichkeit einer eigenbestimmenden Handlungsweise in dem Gewerbebetrieb. Der Strohmann gibt nur seinen Namen her und dient dem wahren Gewerbetreibenden als Aushängeschild (Beschluß des Bayerischen VGH vom 01.03.2002, Fundstelle Nr. 12/2002, Rand-Nr. 183).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 17.11.2006 23:52 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 22:09.
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