Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Der Subunternehmer ist selbständiger Gewerbetreibender mit der Folge, das Gewerbe anzeigen zu müssen.
Der Subunternehmer benötigt grundsätzlich auch die Meisterprüfung, es sei denn, der Subunternehmer würde weder im eigenen Namen noch auf eigene Rechnung tätig werden und in einem Umfange an Weisungen (des Generalunternehmers) gebunden sein, daß von einer handwerksmäßigen Betriebsweise nicht mehr gesprochen werden kann (IHK Dokument Nr. 078 ).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 05.09.2006 18:41 |
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 22:10.
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