Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Gewerbeanzeige erforderlich
Quelle: Hickel-Wiedmann, § 1 Nr. 14.25
Eine Gaststättenerlaubnis ist nicht notwendig, da kein Verzehr an Ort und Stelle stattfindet. Ebenso ist das Ladenschlußgesetz nicht anwendbar, weil es sich um keine Verkaufsstelle handelt. Ferner findet das Sonn- und Feiertagsgesetz keine Anwendung, weil es sich um keine öffentlich bemerkbare Tätigkeit handelt.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 17.11.2006 15:49 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 20:17.
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