Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Es wurde ursprünglich davon ausgegangen, daß aufgrund der hohen Anschaffungskosten von einer Gewinnerzielungsabsicht noch nicht gesprochen werden kann. Deshalb wurde auf eine Gewerbeanzeige verzichtet.
(37. GAT / TOP 2.3, 38. GAT / TOP 4.1).
Diese Rechtsmeinung ist zwischenzeitlich aufgegeben worden. Auch Privatpersonen und kleinere Gewerbetreibende können durchaus mit Gewinnerzielungsabsicht die Anlage betreiben. Deshalb sollte die Gewerbeanzeige entgegengenommen, aber nicht gefordert werden.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 17.11.2006 15:43 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 20:16.
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