Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Eintrag |
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Minderjährige (als Gewerbetreibende) |
Kategorie: GERIX-ONLINE |
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Minderjährige können ein Gewerbe betreiben, jedoch ist § 112 BGB zu beachten, d. h. der gesetzliche Vertreter hat die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einzuholen (Gewerbearchiv 2000, 50). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Genehmigung zu verlangen. Wird sie nicht nachgewiesen, wird das Vormundschaftsgericht benachrichtigt. Der Minderjährige soll darauf hingewiesen werden.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 21:55 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 20:00.
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