Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Es handelt sich um eine Veranstaltung, an der in der Regel Jugendliche gegen Entrichtung einer Gebühr Computerspiele bei gegenseitiger Vernetzung durchführen. Der Veranstalter benötigt eine Gewerbeanzeige (§ 14 GewO), falls die sonstigen Voraussetzungen (Fortsetzungsabsicht, Gewinnerzielung) vorliegen.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 21:53 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 19:50.
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