Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
Zur Zeit 380 Einträge in 3 Kategorien im Lexikon |
|
|
Eintrag |
 |
|
Gewerbeanzeige erforderlich. Anzuwenden ist das Schornsteinfegergesetz. Gewerbliche Niederlassung ist in der Regel die Wohnung. Der nach dem Schornsteinfegergesetz zugeteilte Kehrbezirk ist nur der Betätigungsbereich.
Zulassungspflichtiges Handwerk, Nr. 12 Anlage A zur Handwerksordnung.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 21:45 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 19:35.
|
|
Drucken |
|