Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Keine Gewerbeanzeige erforderlich, da eine unselbständige Tätigkeit.
Zu beachten ist jedoch die gewerbsmäßige Kinderbetreuung außerhalb der Wohnung der Familie. In diesem Falle ist, wenn 3 und mehr Kinder betreut werden sollen, nach dem Sozialgesetzbuch eine Erlaubnis des Kreisjugendamtes erforderlich.
Gewerbeanzeige ist nach § 6 GewO nicht erforderlich.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 22:27 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 19:38.
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