Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Die Inserierung in einer Tageszeitung beinhaltet die Erklärung, zur Entgegennahme von Aufträgen bereit zu sein. Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß derjenige, der Leistungen anbietet, auch entsprechende Tätigkeiten annimmt (VG Ansbach, Urteil vom 27.10.1977, Gewerbearchiv 1978, 132).
Weitere Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 18.04.1990, NZV 1990, 1007.
Es wird nur dann ein Gewerbe betrieben, wenn bereits die sachlichen und evtl. auch die erforderlichen personellen Voraussetzungen geschaffen sind, um die in Aussicht gestellten Leistungen alsbald erbringen zu können.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 20:39 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 01.01.2007 19:33.
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