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Keine Gewerbeanzeige erforderlich (Gewerbearchiv 2000, Seite 50)
Beachte: Professionell eingerichtete Läden mit großem Angebot sind anzeigepflichtig. Zuletzt hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein im Urteil vom 28.09.2000 (Gewerbearchiv 2001, 373) entschieden, daß ein Verkaufsstand für landwirtschaftliche Produkte unter bestimmten Umständen der Gewerbeanzeige-pflicht nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung unterliegt. Im konkreten Falle war die Verkaufsstelle nicht am Hof, sondern in einer anderen Gemeinde, so daß kein unmittelbarer Zusammenhang zum Produktionsort bestand.
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 20:29 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 30.12.2006 01:52.
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