Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Eine Gewerbeanzeige mit der Tätigkeitsangabe „Handel mit Waren aller Art“ ist zu ungenau. Selbst dann wenn z. B. im Handelsregister angegeben wurde „Handel mit Waren aller Art“, muß der Gewerbetreibende trotzdem bei der Gewerbeanzeige konkretere Angaben machen. Die Gewerbeanmeldung nach § 14 Gewerbeordnung zielt nämlich in eine ganz andere Richtung als die Eintragung im Handelsregister (35. GAT / TOP 2.1, 30 GAT / TOP 6)
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 16.11.2006 20:22 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 30.12.2006 01:46.
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