Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
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Eine gesetzliche Regelung, die die Bezeichnung Energieberater oder staatlich anerkannter Energieberater regelt, gibt es nicht. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt eine Liste der „Energieberater vor Ort“ heraus. Verschiedene Stellen auf Bundes- und Landesebene führen ebenfalls Namenslisten, die nach internen Förderrichtlinien aufgestellt sind.
Gewerbeanzeige notwendig, da keine höhere Bildung erforderlich.
Führung des Titels nicht strafbar (§ 132 a StGB) und auch nicht ordnungswidrig. Unberechtigtes Führen: UWG
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 22:26 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 29.12.2006 22:21.
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