unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Lexikon » GERIX-ONLINE » Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]

Kategorien
msg-folder.gif Stichwortregister des Forums (88)
msg-folder.gif GERIX-ONLINE (291)
Gesamte Einträge

Funktionen
Suchen im Lexikon:

Erweiterte Suche

Enzy 1.4.2, entwickelt von servicesites.de
Zur Zeit 380 Einträge in 3 Kategorien im Lexikon

  
Eintrag
Artikel
Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern Kategorie: GERIX-ONLINE
 
Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, fallen nicht unter den Gewerbebegriff der Gewerbeordnung. Unter „höhere Bildung“ ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium notwendig.

Gewerbeanzeige nicht erforderlich
Quelle: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 01.07.1987, Gew.Archiv 1987, 331

Dienstleistungen höherer Art liegen vor, wenn das Leistungsangebot objektiv einen Hochschulabschluß voraussetzt (hier: Unterrichtung von Kindern und Vorbereitung auf den weiteren Schulbesuch (Nds.OVG, Beschluß vom 08.04.2002, GewArchiv 2002/293).

Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald
 
René Land - 15.11.2006 22:02 Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 26.12.2006 21:16.
Drucken



Views heute: 278.924 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.958.915


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 48 | Gesamt: 0.041s | PHP: 97.56% | SQL: 2.44%