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Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern |
Kategorie: GERIX-ONLINE |
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Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, fallen nicht unter den Gewerbebegriff der Gewerbeordnung. Unter „höhere Bildung“ ist grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium notwendig.
Gewerbeanzeige nicht erforderlich
Quelle: Urteil Bundesverwaltungsgericht vom 01.07.1987, Gew.Archiv 1987, 331
Dienstleistungen höherer Art liegen vor, wenn das Leistungsangebot objektiv einen Hochschulabschluß voraussetzt (hier: Unterrichtung von Kindern und Vorbereitung auf den weiteren Schulbesuch (Nds.OVG, Beschluß vom 08.04.2002, GewArchiv 2002/293).
Redaktionsstand: 01/2005
Benno Greinwald |
René Land - 15.11.2006 22:02 |
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von René Land: 26.12.2006 21:16.
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