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Zum Ende der Seite springen Ladenschluss - 6-Tage-Öffnung rund um die Uhr
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Manfred Milbrodt
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Lampe Ladenschluss - 6-Tage-Öffnung rund um die Uhr

Hallo aus Raisdorf,

wie in einigen threads schon diskutiert, nimmt die bundesweite 6-Tage-Öffnung rund um die Uhr Konturen an.
Wie auch in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen , plant Schleswig-Holstein die "Aufhebung" zum 01.01.2007 -
1 07.07.2006 08:10
Solon
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RE Ladenschluss - 6-Tage-Öffnung rund um die Uhr

Moin Moin aus Thüringen,

hier mal eine ...

Zitat:
Aktualisierte Übersicht über die Pläne der Bundesländer zur Freigabe der Ladenöffnungszeiten

Auch wenn die Gesetze zur Umsetzung der Föderalismusreform noch nicht in Kraft getreten sind, wird in nahezu allen Bundesländern bereits an eigenen Ladenschlussgesetzen gearbeitet. Im Rahmen der Föderalismusreform werden die Gesetzgebungsbefungnisse zur Regelung der Ladenöffnungszeiten auf die Länder übergehen. Die meisten Bundesländer planen indes eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten für den Einzelhandel - jedenfalls an Wertagen. Doch es gibt auch Ausnahmen. Nachfolgend finden Sie einen aktuellen Überblick über die Pläne der einzelnen Länder.

Baden-Württemberg:
Ein Gesetzentwurf, der die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen vorsieht, ist in Vorbereitung. Die Zahl der Ausnahmen, Geschäfte aus besonderen Anlässen an Sonn- und Feiertagen zu öffnen, soll von vier auf zwei reduziert werden.
Allerdings gibt es in Baden-Württemberg auch Widerstand gegen eine Aufweichung der bestehenden Ladenschlussregelungen. So plant etwa die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di eine landesweite Unterschriftenaktion mit dem Slogan "Ladenschluss nützt allen!". Die Beschäftigten des Einzelhandels, aber auch ihre Kundinnen und Kunden sollen mit ihren Unterschriften einen Appell an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger unterstützen, von einer Ausweitung der gesetzlich zulässigen Ladenöffnungszeiten im Lande Abstand zu nehmen. Aus den Erfahrungen mit den Ladenschluss-Änderungen der letzten Jahre ergebe sich laut ver.di, dass längere Öffnungszeiten weder zusätzliche Umsätze noch mehr Arbeitsplätze im Einzelhandel bewirken würden; vielmehr sei das Gegenteil der Fall: die negativen Auswirkungen für die Beschäftigten, die Verbraucherinnen und Verbraucher und die ganze Gesellschaft würden bei weitem überwiegen.

Bayern:
Die Vorlage eines Gesetzentwurfes ist für den Herbst 2006 geplant. Über das Ausmaß der Freigabe der Ladenöffnungszeiten gibt es allerdings noch keine konkreten Aussagen. Zu erwarten ist aber wohl eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Festgelegt hat sich die Bayerische Staatsregierung bislang einzig darauf, Sonn- und Feiertage auch künftig von einer Lockerung des Ladenschlusses auszunehmen.

Berlin:
Eine Entscheidung kann in Berlin erst nach der Wahl zum Abgeordnetenhaus am 17.09.2006 getroffen werden. Die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten steht aber zur Diskussion. Sonn- und Feiertage sollen jedoch grundsätzlich einkaufsfrei bleiben. Möglicherweise wird aber die Anzahl der möglichen verkaufsoffenen Sonntage erhöht. Geplant ist eine Neureglung für Anfang 2007. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist seitens der jetzigen Landesregierung bereits vorbereitet und könnte - im Falle eine Wahlsieges - kurz nach der Wahl ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden.

Brandenburg:
Vorgesehen ist eine völlige Aufhebung des Ladenschlusses an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen. Ausnahmeregelungen vom Ladenschluss an Sonn- und Feiertagen wird es eventuell für Kurorte geben.

Bremen:
Der bremische Wirtschaftssenator plädiert für die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Die zuständige Arbeitssenatorin will ebenfalls eine Flexibilisierung, will eine Regelung aber mit dem Umland abstimmen. Sonn- und Feiertage sollen bis auf vier mögliche Ausnahmen tabu bleiben.

Hamburg:
Die Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen, sowie vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr sind vorgesehen. Sonderregelungen für Bäcker und Tankstellen sollen bestehen bleiben, ebenso für touristische Einrichtungen wie beispielsweise die Landungsbrücken. Geplant ist die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzentwurfes in der Bürgerschaft bis zum Jahresende 2006.

Hessen:
Ein Gesetzentwurf soll nach der Sommerpause 2006 ins hessische Parlament eingebracht werden. Vorgesehen ist die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen. Sonn- und Feiertage sollen bis auf vier mögliche Ausnahmen einkaufsfrei bleiben. Allerdings regt sich auch in Hessen Widerstand gegen eine umfangreiche Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Der hessische Einzelhandelsverband hat sich bereits gegen eine völlige Freigabe der Öffnungszeiten ausgesprochen. Er verwies auf enttäuschende Geschäfte während der Fußballweltmeisterschaft, als die Läden werktags rund um die Uhr öffnen durften.

Mecklenburg-Vorpommern:
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit Überlegungen, die Ladenöffnungszeiten an allen Wochentagen vollständig freizugeben, also auch an Sonntagen. Beschlossen bzw. in einen Gesetzentwurf gegossen ist hier aber noch nichts.

Niedersachsen:
In Niedersachsen ist - wie in den meisten anderen Bundesländern - eine vollständige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen geplant. Sonntags sollen nach Aussage eines Sprechers des Sozialministeriums auch hier die Geschäfte geschlossen bleiben.

Nordrhein-Westfalen:
Nordrhein-Westfalen ist in seinen Planungen von allen Bundesländern bereits am weitesten fortgeschritten. Hier hat das Landeskabinett bereits am 15.08.2006 einen von Wirtschaftsministerin Christa Thoben vorgelegten Gesetzentwurf für ein Ladenschlussgesetz gebilligt. Der Entwurf geht nunmehr erst zur Anhörung an die kommunalen Spitzenverbände und wird danach im Landtag eingebracht. Vorgesehen ist eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen; Sonn- und Feiertage sollen bis auf vier so genannte Brauchtumstage einkaufsfrei bleiben.

Rheinland-Pfalz:
Die Landesregierung will die werktäglichen Ladenöffnungszeiten lediglich von derzeit 20 auf 22 Uhr erweitern. Darüber hinaus sollen die Kommunen die Möglichkeit erhalten, die Ladenöffnungszeiten an bis zu zwölf Tagen im Jahr bis 6 Uhr des folgenden Tages zu erweitern; an Samstagen und an Werktagen vor Feiertagen gilt dies nur bis 24 Uhr. Dagegen soll es zur Gewährleistung der Sonn- und Feiertagsruhe und der Arbeitsruhe des Verkaufspersonals an Sonn- und Feiertagen auch künftig bei der Beschränkung bleiben, dass pro Jahr nur maximal vier allgemeine verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage freigegeben werden dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett am 29.08.2006 gebilligt und zur Anhörung freigegeben.

Saarland:
Im Saarland sind keine Änderungen an den bestehenden Ladenschlussregelungen vorgesehen. Ministerpräsident Peter Müller sieht derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten.

Sachsen:
Es gibt noch keine Informationen von Seiten der Landesregierung, ob und und in welchem Ausmaß eine Lockerung der Ladenschlussregelungen geplant ist.

Sachsen-Anhalt:
In Sachsen-Anhalt wird im Wirtschaftsministerium bereits an einem Gesetzentwurf gearbeitet, der eine durchgehende Öffnung der Geschäfte von montags bis samstags vorsieht. Sonntags sollen die Geschäfte auch in Sachsen-Anhalt weiterhin geschlossen bleiben. Der Gesetzentwurf soll in Kürze dem Landeskabinett vorgelegt werden. Möglich erscheint eine gesetzliche Regelung zum Weihnachtsgeschäft 2006.

Schleswig-Holstein:
Ein Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des Ladenschlusses ist in Vorbereitung. Vorgesehen ist die völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag. Sonn- und Feiertage sollen einkaufsfrei bleiben. Für die mehr als 70 Badeorte sollen weiterhin Sonderegelungen für den Verkauf an Sonn- und Feiertagen gelten.

Thüringen:
In Thüringen wird seitens der Landesregierung noch über die Ausgestaltungen eines Gesetzentwurfs für ein (neues) Ladenschlussgesetz diskutiert. Zu erwarten ist aber auch hier die von den meisten Ländern favorisierte Regelung der Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Werktagen einerseits und des Schutzes von Sonn- und Feiertagen auf der anderen Seite.


Quelle: LexisNexis, Redaktion CA-Gesetzgebung
Mitteilung vom 31.08.2006


__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
2 31.08.2006 15:22 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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