Untersagung von Glücksspielwerbung |
foerster
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Untersagung von Glücksspielwerbung |
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Mit Verfügungsurteil vom 25.06.2010 hat das Landgericht Koblenz der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH ihre Werbung für die von ihr neu eingeführte Lotterie "Bingo!" untersagt (Az.: 15 O 175/10). Die Antragsgegnerin habe anpreisende Attribute verwendet und dem Leser den Anreiz vermittelt, das Bingo-Spiel auszuprobieren. Auch das Produktlogo "Bingo!" sei im Zusammenhang mit dem daneben stehenden Text zu beanstanden. Einziger Zweck des Logos sei, einen Wiedererkennungseffekt bei dem Betrachter zu erzeugen, was weiterer Beleg für eine absatzfördernde Darstellung sei. Dies verstoße gegen § 5 Abs. 3 GlüStV. Die von Lotto Rheinland-Pfalz vorgebrachte Rechtfertigung, das Verbot gelte nur in den Fällen, bei denen eine interaktive Teilnahme sofort möglich sei, sei schon nicht mit dem Wortlaut der Norm in Einklang zu bringen.
Verstöße gegen § 5 Abs. 3 GlüStV können in Rheinland-Pfalz mit bis zu 1 Millionen Euro Geldbuße belegt werden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 , Abs. 2 LGlüG RP). Lotto Rheinland-Pfalz ist schon mehrfach wegen verbotwidriger Werbe- und Vertriebshandlungen aufgefallen. Während in Rheinland-Pfalz von Bürgern begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten bekanntermaßen intensiv verfolgt werden, gibt man sich bei kapitalen Ordnungswidrigkeiten des eigenen Rennstalls offenbar sehr großzügig. Kein Wunder, bei dem "Daumen hoch" für das "Bingo!"-Los. Bei der Prouktpräsentation fungierten auch Staatssekretäre des Landes Rheinland-Pfalz als Werbeträger.
http://isa-guide.de/law/articles/30077_b...land_pfalz.html
foerster
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02.07.2010 10:25 |
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Solon
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prochnau
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Hier mal eine Definition von Werbung aus dem Wirtschaftslexikon:
Werbung ist die Beeinflussung („Meinungsbeeinflussung“ Kroeber-Riel 1988, 29) von verhaltensrelevanten Einstellungen mittels spezifischer Kommunikationsmittel, die über Kommunikationsmedien verbreitet werden.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/werbung.html
Werbung also lediglich dann zu erlauben, wenn dadurch keine Meinungsbeeinflussung stattfindet, ist absoluter Schwachsinn. Das wäre dasselbe, als wenn man Autos bloß dann erlauben würde, wenn man nicht damit fährt.
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2
05.07.2010 10:20 |
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Solon
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Claire
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Ich bin da vollkommen auf deiner Seite und sehe das ebenso. Ändern wird das am bestehenden Verständnis bzw. dem Umgang mit Glücksspielwerbung dennoch nichts. Bestes Beispiel: Die Rückweisung des Bundesgerichtshof der Nichtzulassungsbeschwerde des Freistaats Bayern (Beschluss vom 24.06.2010, Az. I ZR 88/09) gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts München (OLG München) vom 30.04.2010, Az. 29 U 5351/08. Das "Tatendrang"-Plakat (Foto anbei) verstößt nachAuffassung der Wettbewerbszentrale gegen die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages. Formulierungen wie „aufregende Momente … in einer Spielbank“, „aufregend anders“ und „die Abbildung einer sehr attraktiven Frau in tief dekolletiertem und hoch aufgeschlitzten Abendkleid“, wie bereits das Landgericht München I in der ersten Instanz festgestellt hatte, dürfen dabei nicht verwendet werden.
Dass Werbung für Glücksspiel verboten werden soll - ok. Aber dass Werbung erlaubt wird, solange keine Werbebotschaft vermittelt wird, ist doch tatsächlich irgendwie Quatsch.
Gruß,
Claire
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3
05.07.2010 22:16 |
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prochnau
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"Würden Werbung und Vertrieb der staatlichen Lotterien ohne die unverhältnismäßigen Restriktionen wieder angemessen geregelt werden, könnten die Bundesländer in den Jahren 2012 bis 2016 bis zu zehn Milliarden Euro Mehreinnahmen nur bei den Lotterien generieren", behauptet Dr. Luca Rebeggiani vom „Center for Sports Management“ der Leibniz Universität Hannover. Vielleicht sollte sich der Gesetzgeber doch nochmal ein paar neue Gedanken zum Thema Glücksspielwerbung machen.
http://ef-magazin.de/2010/07/05/2299-glu...aumann-stiftung
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4
07.07.2010 10:18 |
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Schadulke
Haudegen
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Hallo,
ich finde solche Behauptungen immer ein wenig schwierig, weil sie mit absolut nichts zu belegen sind. Wie kommt Rebeggiani auf die Summe von bis zu zehn Millarden Euro Mehreinnahmen durch das Erlauben von Werbung? Ich glaube da nicht dran. Jeder weiß doch von der Existenz von Lotto, und ich kann mir nicht vorstellen, dass eine entsprechende Werbung so viele Leute plötzlich zum Lotto spielen bewegt.
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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5
11.07.2010 06:41 |
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schneiderlein
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Sehe ich ähnlich. Da wird immer gerne mal mit Zahlen hantiertund jongliert, die durch nichts belegt sind. Zumindest ist im entsprechenden Artikel nichts dazu zu finden. Da wird dann immer gerne von "Wirtschaftsexperten" geschrieben, die das so prognostizieren. Aber worauf die ihre Prognosen stützen, verschweigen sie einem. Keine Ahnung, ob die dazu eine Studie durchgeführt, im Kaffeesatz gelesen oder die Krake Paul befragt haben. Man weiß es nicht.
schneiderlein
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6
13.07.2010 10:58 |
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march
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Was ist denn eigentlich, wenn Glücksspielwerbung in Form von Werbespots im Internet verbreitet wird wie unter diesem Link:
http://www.gamblingplanet.org/de/leitart...-werbung/221209
ohne irgendwelche Warnhinweise, Altersbeschränkungen etc.? Seiten sperren? Urheber abmahnen? Einstweilige Verfügungen erwirken?
march
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7
17.07.2010 16:29 |
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foerster
Routinier
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Wenn man dem Wall Street Journal Glauben schenken darf, wird die Trikot-Werbung für Glücksspielanbieter in der nächsten zeit drastisch zunehmen. Eine aktuelle Studie belegt, dass Banken und Casinos in den Top-Fußball-Ligen Europas in dieser Hinsicht momentan die Nase vorn haben. Der Bericht weist außerdem darauf hin, dass diese Glücksspiel Sponsoring- Aktivitäten ein Resultat aus Frankreichs Entscheidung sind, das Online-Glücksspiel und den Online-Casino-Markt zu legalisieren.
Der größte Deal war bisher der zwischen Bwin und Real Madrid: Da flossen mal eben 23 Millionen Euro.
http://online.wsj.com/article/SB10001424...2309028930.html
foerster
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8
21.11.2010 14:52 |
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Schadulke
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Hallo,
unter unten stehendem Link findet sich eine Presseerklärung des OLG Köln, das Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet und am Telefon unzulässig für unzulässig erklärt und auf die Vereinbarkeit des Werbeverbots für öffentliches Glücksspiel mit europäischem Gemeinschaftsrecht eingeht:
http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/l_presse/index.php
Viele Grüße,
Gerd Schadulke
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25.11.2010 14:57 |
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prochnau
Routinier
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Das Glücksspiel in Deutschland muss neu geregelt werden - die Privatsender fordern jetzt ein Ende des staatlichen Monopols und wollen am Milliardenmarkt beteiligt werden.
Das seit 2008 bestehende Monopol und Werbeverbot müsse im neuen Staatsvertrag für das Glücksspiel wieder fallen, erklärte der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT), Jürgen Doetz, am Montag. An diesem Mittwoch wollen die Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) unter anderem über die Zukunft des Lotteriemonopols sprechen. Das Argument, das staatliche Spielmonopol diene der Suchtprävention, sei angesichts der Pläne für eine europäischen Jackpot von bis zu 90 Millionen Euro unglaubwürdig, sagte Doetz.
Jackpot-Pläne sind eine nur noch peinliche Missachtung der europäischen und jüngsten deutschen Rechtsprechung", erklärte der VPRT-Präsident. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Entwicklung seien die Medienunternehmen auf eine Stärkung ihrer Freiheiten im Werbemarkt dringend angewiesen. Es sei inakzeptabel, wenn in Zukunft wie geplant Glücksspielwerbung für TV-Sender verboten bleibe, aber für alle anderen Mediengattungen freigegeben werde, sagte Doetz.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das deutsche Staatsmonopol im September in der jetzigen Form gekippt. Nach dem EuGH-Urteil können die Länder etwa das Monopol für Zahlenlotto und Sportwetten beibehalten, müssten aber dann Werbung einschränken und mehr gegen die Spielsucht tun. Eine andere Variante sieht vor, Sportwetten oder auch das Zahlenlotto über Konzessionen privaten Anbietern zu öffnen.
http://www.satundkabel.de/index.php/nach...he-missachtungq
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10
14.12.2010 03:02 |
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anders
Kaiser
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Ist das wirklich die vorbildliche staatliche und private Spielbanken-Glücksspielsuchtbekämpfung?
Stand: 15.12.2010
Bayern-Jackpot 13.12.2010 204,094.00 EUR
Casino Atlantis/Chemnitz 11.12.2010 96,474.00 EUR
Casino Glückspilz Las Vegas 14.12.2010 2,418.00 EUR
Casino Glückspilz Mega Bingo 14.12.2010 3,911.00 EUR
Casino Glückspilz Poker 1 06.12.2010 4,000.00 EUR
Casino Glückspilz Winners 14.12.2010 1,009.00 EUR
Casino Homburg Poker1 14.12.2010 4,312.00 EUR
Casino Homburg Poker2 14.12.2010 2,821.00 EUR
Casino Ludwigspark Poker 14.12.2010 26,022.00 EUR
Casino Neunkirchen Hyperlink 13.12.2010 24,151.00 EUR
Casino Neunkirchen Mystery 13.12.2010 3,097.00 EUR
Casino Prager Strasse/Dresden 11.12.2010 102,335.00 EUR
Casino Saarlouis Herz 14.12.2010 352.00 EUR
Casino Saarlouis Karo 14.12.2010 61.00 EUR
Casino Saarlouis Kreuz 14.12.2010 572.00 EUR
Casino Saarlouis Pik 14.12.2010 719.00 EUR
Casino Schloß Berg Anaconda 14.12.2010 3,397.00 EUR
Casino Schloß Berg Boa 14.12.2010 1,952.00 EUR
Casino Schloß Berg Gold 14.12.2010 2,036.00 EUR
Casino Schloß Berg Mamba 14.12.2010 337.00 EUR
Casino Schloß Berg Nennig 14.12.2010 11,205.00 EUR
Casino Schloß Berg Poker 14.12.2010 6,102.00 EUR
Casino Schloß Berg Python 14.12.2010 1,396.00 EUR
Casino Schloß Saarlouis Poker 13.12.2010 3,165.00 EUR
Hamburg Jackpot 30.08.2010 49,890.00 EUR
Niedersachsen-Jackpot 13.12.2010 180,525.00 EUR
Spielbank Bad Kissingen Haus-Jackpot 25.07.2010 9,095.00 EUR
Spielbank Bad Kissingen Poker-Jackpot 28.09.2010 4,479.00 EUR
Spielbank Bad Kötzting Jackpot 13.12.2010 3,772.00 EUR
Spielbank Bad Kötzting Poker-Jackpot 13.12.2010 2,039.00 EUR
Spielbank Bad Reichenhall Haus-Jackpot 13.12.2010 3,505.00 EUR
Spielbank Bad Reichenhall Poker-Jackpot 13.12.2010 5,463.00 EUR
Spielbank Bad Steben Haus-Jackpot 13.12.2010 5,026.00 EUR
Spielbank Bad Steben Poker-Jackpot 13.10.2010 2,587.00 EUR
Spielbank Bad Wiessee Haus-Jackpot 13.12.2010 3,470.00 EUR
Spielbank Feuchtwangen Haus-Jackpot 12.12.2010 4,450.00 EUR
Spielbank Garmisch-Partenkirchen Haus-Jackpot 13.12.2010 8,074.00 EUR
Spielbank Lindau Insel-Jackpot 09.12.2010 12,956.00 EUR
Spielbank Lindau Lindau-Jackpot 09.12.2010 5,144.00 EUR
Spielbank Lindau Poker-Jackpot 09.12.2010 2,044.00 EUR
Spielbank Saarbrücken Orient Express 14.12.2010 2,356.00 EUR
Spielbank Saarbrücken Poker 14.12.2010 7,410.00 EUR
Spielbank Saarbrücken Santa Fe 14.12.2010 437.00 EUR
Spielbank Saarbrücken Trans Sibirian 14.12.2010 1,812.00 EUR
Spielbank Saarbrücken Union Pacific 14.12.2010 347.00 EUR
Western Casino St. Wendel Bingo 14.12.2010 631.00 EUR
Western Casino St. Wendel Excite 14.12.2010 139.00 EUR
Western Casino St. Wendel Excite 14.12.2010 532.00 EUR
Western Casino St. Wendel Poker 14.12.2010 5,020.00 EUR
Wiesbaden Bingo 13.12.2010 502.00 EUR
Wiesbaden Black and White 13.12.2010 20,401.00 EUR
Wiesbaden Double Time Jackpot 13.12.2010 5,207.00 EUR
Wiesbaden Hyperlink Grand 13.12.2010 21,857.00 EUR
Wiesbaden Hyperlink Major 13.12.2010 1,719.00 EUR
Wiesbaden Hyperlink Minor 13.12.2010 81.00 EUR
Wiesbaden Keno 13.12.2010 500,000.00 EUR
Wiesbaden Kurhaus Jackpot 13.12.2010 120,131.00 EUR
Wiesbaden Poker Mystery Jackpot 13.12.2010 284.00 EUR
Wiesbaden Poker Mystery Jackpot 2 13.12.2010 450.00 EUR
Wiesbaden Silver and Gold 13.12.2010 4,796.00 EUR
Wiesbaden Super Blazing 13.12.2010 2,637.00 EUR
Wiesbaden Wiesbaden Jackpot 13.12.2010 3,894.00 EUR
Gefunden unter: http://isa-guide.de/jackpots/de.html
Und was unternehmen die Glücksspielsuchtvereinigungen?
Keine Abmahnung!
Keine einstweilige Verfügung!
Kein Beschwerdeverfahren beim Bundestag!
Noch nicht einmal eine Pressemitteilung!
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11
15.12.2010 04:26 |
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jasper
Kaiser
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Zitat: |
Original von anders
Ist das wirklich die vorbildliche staatliche und private Spielbanken-Glücksspielsuchtbekämpfung?
Gefunden unter: http://isa-guide.de/jackpots/de.html
Und was unternehmen die Glücksspielsuchtvereinigungen?
Keine Abmahnung!
Keine einstweilige Verfügung!
Kein Beschwerdeverfahren beim Bundestag!
Noch nicht einmal eine Pressemitteilung! |
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anders
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15.12.2010 07:39 |
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bandick
Kaiser
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was sagen die hersteller und unternehmensvertreter hier im forum denn zur aktuellen diskussion über ein mögliches werbeverbot von ausländischen glücksspielanbietern in großbritannien?
abgesehen davon, dass es schon ein deutliches zeichen ist, wenn selbst ein staat wie großbritannien mit einer sehr liberaler glücksspielpolitik zurückrudert und prävention auf einmal ernst zu nehmen scheint, dürfte das natürlich zu massiven umsatzeinbußen bei den hiesigen unternehmen führen.
wie ist es denn eigentlich hier geregelt? wird vom gesetzgeber ein unterschied gemacht, ob der werbende ansässig ist oder aus dem ausland kommt? oder gelten für alle dieselben gesetze?
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26.01.2011 08:39 |
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räubertochter
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Der Glücksspielstaatsvertrag gilt seit 1. Januar 2012 in Baden-Württemberg als Landesrecht fort. Das Internet(werbe)verbot genügt derzeit trotz der Regelungen im schleswig-holsteinischen GlücksspielG den Anforderungen an das Kohärenzgebot:
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrech...ksspiele-342078
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22.05.2012 08:28 |
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bandick
Kaiser
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und wieder einmal fordert der dosb eine werbeerlaubnis für die glücksspirale. die alte begründung: dadurch würden der sport, die denkmalpflege etc. unterstützt und die einnahmen wären durch die werbeeinschränkungen bedroht.
die lottogesellschaften sollten vesper zufolge mit hilfe der von den bundesländern angestrebten werberichtlinie mehr freiraum bei der bewerbung ihrer angebote erhalten. gleichzeitig könne auch lotto selbst die chancen der glücksSpirale verbessern, indem alle lottogesellschaften die rentenlotterie auf die spielscheine für den eurojackpot platzieren.
logisch, dass sämtliche negativwirkungen des lottospiels auch hier keinerlei erwähnung finden.
http://www.themenportal.de/sport/vesper-...n-duerfen-96972
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30.11.2012 08:59 |
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räubertochter
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Ein interessanter Kommentar von Rechtsanwalt Boris Hoeller zum Thema "Glücksspielwerbung":
Bislang war sie rechts-und ordnungswidrig: Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und Fernsehen. Gekümmert hat dies nicht alle: Insbesondere die Gesellschaften des Deutschen Lotto- und Totoblocks kündigen schon seit Sommer 2012 in bunten Farben von insbesondere Jackpots, Sonderverlosungen und Produktinnovationen. Eingegriffen hat der Staat bisher nicht. Ab kommender Woche ist nun erstmals mit der behördlichen Erteilung einer Erlaubnis für solche mediale Werbung zu rechnen. Wendepunkt im deutschen Glücksspielwesen?
Nachfrage vom 31.01.2013 zum Stand von Genehmigungen für Internetwerbung bei der nach den glücksspielrechtlichen Regelungen zuständigen Behörde und deren Antwort:
“Die Bezirksregierung Düsseldorf ist seit dem 01.12.2012 im sog. „ländereinheitlichen Verfahren“ für die Erteilung von Erlaubnissen für die Werbung für u.a. Lotterien im Internet und im Fernsehen (bundesweit) zuständig.
Zahlreiche gewerbliche Spielvermittler, Veranstalter von Soziallotterien und Landeslotteriegesellschaften haben hier einen entsprechenden Antrag gestellt, u. a. auch die Westdeutsche Lotterie GmbH. Bislang sind noch keine Erlaubnisse erteilt worden und können durch die BR Düsseldorf auch nicht erteilt werden, da das insoweit zuständige Glücksspielkollegium noch keine abschließende Entscheidung getroffen hat. Das Glücksspielkollegium beabsichtigt, in seiner nächsten Sitzung am 21./22.02.13 die Anträge abschließend zu beraten und über diese zu entscheiden.
In der Zwischenzeit wird weder gegen die Landeslotteriegesellschaften noch gegen die privaten gewerblichen Spielvermittler vorgegangen, sofern sie über eine Erlaubnis zum Veranstalten bzw. Vermitteln verfügen, hier einen Antrag auf Werbeerlaubnis gestellt haben und dieser Antrag erlaubnisfähig ist.”
Im Klartext: Jegliche “Werbung für öffentliches Glücksspiel” im Fernsehen oder Internet war und ist bis heute rechtswidrig. Eine Werberichtlinie gibt es erst seit 1.2.2013, zudem mit fragwürdigen Inhalten. Wonach beurteilt sich eine “Erlaubnisfähigkeit”. Worthülsen aus einem Dilemma. Unter dem Begriff der “Werbung für öffentliches Glücksspiel”versteht sich zumindest “jede Äußerung bei der Ausübung eines Handelsgewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.” Das war das Verständnis der Gerichte zum Werbebegriff des GlüStV 2008 und entspricht auch der Definition des § 2 Abs. 1 der zu Anfang Februar 2013 von den Ländern veröffentlichten Werberichtlinie nach § 5 Abs. 4 GlüStV 2012.
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unterfällt auch das tatsächliche Anbieten eines Produktes zum entgeltlichen Absatz dem Werbebegriff. Wer tatsächlich Beteiligungsmöglichkeiten am öffentlichen Glücksspiel anbietet, der will den Absatz insofern auch fördern. Die Rechtswidrigkeit des bisherigen Internetwerbeverhaltens ist damit offensichtlich. Etwaig erteilte Internetvertriebsgenehmigungen konnten vom medialen Werbeverbot nicht befreien. Selbst wenn sie solche Bestimmungen aufgewiesen hätten, wären diese wirkungslos, da mit Nichtigkeitsfolge eine Zuständigkeit offensichtlich nicht gegeben war.
Dass kurz vor den zu erwartenden Genehmigungen für Fernseh- und Internetwerbung nunmehr der Deutsche Lotto- und Totoblock an die Öffentlichkeit geht und öffentlich ein Eingreifen der Glücksspielaufsicht gegen die “Illegalen” fordert, ist Vorbote für anstehende Veränderungen im Verhalten von Glücksspielaufsicht und Veranstaltern.
Offenbar war man sich der sensiblen Achillesferse bewusst, die man sich durch den unverzüglichen Wiedereintritt ab dem 1.7.2013 in das Internetgeschäft mit den Lotterien geschafft hat, ohne aber über die Werbeerlaubnis zu verfügen. Es gab keine Werberichtlinie, es gab auch keine Erlaubnisbehörde. Trotzdem ging man an den “Onlinespeck”.
Doch diese Episode des rechtswidrigen Handelns zur Erlangung von Marktanteilen im Internet wähnt man nun vorbei und man geht in die Offensive. Die eigenen Erträge und damit auch das Gute, das man tut, litten unter den so genannten “Illegalen”. Dem müsse jetzt konsequent entgegengewirkt werden, so jüngst eine öffentliche Artikulation des Geschäftsführers der beim DLTB federführenden Saartoto.
Die letzten Jahre waren keine Erfolgsstory für das deutsche staatliche glücksspielwesen. Sinkende Umsätze, damit sinkende Erträge und ein stumpfes rechtliches Instrumentarium, das die Eignung zur Durchsetzung des gewollten Glücksspielmonopols nicht leisten konnte.
Wird jetzt alles anders? Abgesichert durch “behördliche Genehmigungen” geht man in die Werbeoffensive in den Medien, die seit 2008 ausgesperrt waren, alles natürlich nur zur besseren Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages. Das Angebot der “Illegalen” ist dann auch der Grund dafür, dass für Lotto und Eurojackpot “im für eine gesicherte Wahrnehmung notwendigen Umfang attraktiv geworben werden” darf. Die Phase des mit dem Versuch, Feuer mit Öl zu löschen vergleichbaren “Wettrüsten der Legalen und Illegalen bei der Glücksspielwerbung” (so schon Bornemann, K&R 2012, 654) steht bevor.
Die Glücksspielaufsicht ist vom Lottoblock aufgerufen, zur Absicherung der Einnahmen hart durchzugreifen. Beginnt jetzt die neue Epoche?
Wegen des rechtswidrigen Verhaltens in der eigenen staatlichen Sphäre traute man sich nicht, glücksspielaufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen und jetzt sollen die dadurch bewirkten Zustände mit attraktiver Werbung bekämpft werden (§ 5 GlüStV-Werberichtlinie). Das läßt sich nicht mehr schlüssig erklären, aber auch der Ansatz als solcher, bringt den Verstand zur Verzweiflung.
Gewerbetreibende als Betreiber von Spielhallen und Casinos – und durch Anwendung der Erprobungsregeln, der Aufbruch des Sportwettenmonopols bei Sportwetten. Die als mehr oder minder pathologische Spielsucht begründenden Glücksspielformen in der Hand von Privaten und die – “läßt man mal die Kirche im Dorf” (O-Ton im WDR2 Interview), wie von DLTB-Chef Burkert gefordert – doch harmlosen Lotterien verbleiben im Staatsmonopol mit strangulierenden Regeln für rechtstreue Unternehmen.
“Geht’s noch?” fragt man sich unwillkürlich und denkt zurück an die Gründe der Sportwetten-Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, die Staatsmonopole nur aus dem Grund der Suchtvorbeugung und bekämpfung für zulässig erachtet hat. Zur Spielteilnahme aufforderndes Werbeverhalten hat da keinen Raum. Die anderen, für eine Einschränkung der Berufsfreiheit angeführten Gründe, wie Jugend- und Spielerschutz einschließlich Schutz vor überhöhten Ausgaben, Betrugsvorbeugung, Sicherung der Integrität des Sports, rechtfertigen den Eingriff in das Berufsfreiheitsrecht nicht auf der empfindlichsten Ebene.
Die langatmige Staatsmacht besteht auf ihr Einkünfte aus Lotterien. Dem wird alles untergeordnet.
Für den Rechtsstaat bleibt das Glücksspielwesen ein illegales Glücksspiel.
http://www.isa-guide.de/isa-gaming/articles/74405.html
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22.02.2013 09:22 |
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bandick
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01.03.2013 14:37 |
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