unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Dongle! Version lukrativ: Quotenlock oder Quotenkey, » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (4): [1] 2 3 4 nächste »
Zum Ende der Seite springen Dongle! Version lukrativ: Quotenlock oder Quotenkey, 12 Bewertungen - Durchschnitt: 7,7512 Bewertungen - Durchschnitt: 7,7512 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
r2d2 r2d2 ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-385.jpeg

Dabei seit: 21.09.2008
Beiträge: 151
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 859.191
Nächster Level: 1.000.000

140.809 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Dongle! Version lukrativ: Quotenlock oder Quotenkey,

Anlage: Der lukrative Dongle!

Dongle: Quotenlock oder Quotenkey, ganz nach belieben für ausgesuchte Herstelleraufsteller und sonstige Ganoven.

schimpf Weder die Einen noch die Anderen haben in einer sauberen Aufstellerschaft einen Platz wut

ACHTUNG! Andere Herstelleraufsteller sind nicht "besser" oder "schlechter" sondern nur anderes!!

Dateianhang:
pdf Quotendongle.pdf (276,13 KB, 1.395 mal heruntergeladen)
1 23.07.2009 18:26 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

jasper
Kaiser


Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.202.923
Nächster Level: 8.476.240

1.273.317 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Glückwunsch und Respekt dem Künstler!
2 24.07.2009 09:32 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

hansi hansi ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 27.03.2008
Beiträge: 140
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 821.488
Nächster Level: 824.290

2.802 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







wut wut schimpf schimpf

Die gestrigen Mülltonnenleerer und Taxifahrer mit anschließender Kebab- Wett- Bude - Karriere mit austauschbaren "Betreibern", sind die heutigen Spielautomatenleerer mit sparsamen Dongles und die Chefs des illegalen Glücksspiels - Wir Automatenaufsteller werden von solchen Ölaugen als doof hingestellt, weil wir nicht wissen wie man Glücksspiel "richtig" betreibt.

Nicht mehr lange dann sind diese Leute wieder in ihren Heimatländern und haben hier verbrannte Erde hinterlassen. - Mit eine Lienenbus mit dem Koffer auf dem Dach sind sie gekommen und mit der AMG SL fahren sie ins Land der untergehenden Sonne zurück und lassen sich dort als "Hotelanlagenbesitzer" von ihren Landsleuten feiern..

Immer häufiger hört man von Gastronomen:
"Bitte bring mir ein Geldspielgerät mit Spar-Programm und ein Darlehn für einen Fluchtwagen und für meine Immobilen in meiner Heimat am Meer."

Wann zerschlägt man den Verteilerring der anderen Dongles bei den Herstelleraufstellern?

Wann werden die Herstelleraufsteller dazu verpflichtet ihre Sicherheitslücken nachweislich zu schliessen?

Diese vorgeschobenen Kleinganoven kommen doch zu uns und wollen uns retten und verlangen pro Gerät 200,-- EUR ohne Rechnung.
200,-- EUR für eine beliebige Auszahlquote und einer programmierten "Hintertür" zum unbemerken Melken unserer Geräte!

Diese Kleinganoven haben eigene Aufstellungen mit lukrativen Geräten und versorgen sich erst einmal selbst.

Sie haben Zugriff zum Dongle bzw. Vernetzung und bescheißen den Spieler und uns Aufsteller und bringen uns Aufseller wegen ihrer Habgier in Aufruhr und gefährden unseren Auftrag das Glücksspielangebot legal abzudecken. - Ja in welcher Republick leben wir eigentlich?

Wirtschaftliches Überleben durch teuere Geräte und einen Kleinganoven zum Freischalten eines lukrativen Glücksspiels, dass ist der Gipfel und der Untergang.

Die Kleinganoven aber auch alle die solche Machenschaften aktiv bzw. passiv unterstützen, gehören hinter Schloss & Riegel. - Die Möchtegernaufsteller die da aus Habgier mit machen gleich mit.

Die GeräteIndustrie die solch einem Handeln nichts entgegenzusetzen hat , soll doch bitte etwas anderes als Spielgeräte bauen.




Im Glücksspielautomat hat die Elektronik mit der Zufallssteuerung nichts verloren!

Ein Glückspielautomat darf nicht vernetzt sein!

Chipkarten und Dongle haben beim Glücksspiel nichts verlohren!

Der Hersteller der sein Handwerk nicht versteht hat vom Glücksspielmarkt zu verschwinden

Der Hersteller der nur seinen Profit im Auge hat und ständig mit Rekordumsätzen prahlt gefährte etwa 4.000 kleine Familenunternehmen mit etwa 50.000 Arbeitsplätze!

Deutschland ist nicht geeignet für einen Wettkampf der Herstelleraufsteller um den Glücksspielmarkt! Das sollen sie in den kuruptierten Staaten Südammerikas bzw. Afrikas machen, da sind die Gesetze anders. - Die Lobbyisten können sie auch gleich mitnehmen, denn da gehören sie hin. - Auch für die Plaketten-Schwindler der PTB wäre das ein guter Standort

Die Kleinganoven stellen alle Behörden in Frage

Die Kleinganoven machen die Geräte lukrativ und sind verantwortlich
das wir erlichen Aufsteller pleite gehen

Mehr vom lächerlichen aber traurigen Nullsummenspiel des BMWi und der PTB, oder wie schütze ich (PTB) meine Kundschaft
(Herstelleraufsteller)
gibt es auch da zu lesen:
[URL=http://www.forum.goldserie.de/thread.php?
3 02.08.2009 18:34 hansi ist offline E-Mail an hansi senden Beiträge von hansi suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.233.215
Nächster Level: 1.460.206

226.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







@hansi,
wie wahr, wie wahr, LEIDER!


Alladin und der Wunderdongle

Dieses Tool benutzt unsere automatische Einbindung und führt Sie in drei Schritten zu einem ersten geschützten Programm. Gleichgültig um welche Datei (COM, EXE oder DLL) es sich handelt. Es spielt also keine Rolle, ob Ihnen der Source-Code zugänglich ist oder nicht, welchen Compiler Sie verwendet haben und ob es eine DOS-, Win16- oder Win32-Applikation ist. Sie wählen nur Ihre Datei aus, den Rest erledigen wir!
Wenn Sie eine Manuelle Einbindung machen möchten, dann können wir Ihnen unseren kostenlosen 'Hardlock - analyzing the options' Leitfaden anbieten. In diesem Heft gibt es Tips und Tricks für eine gute und sichere Einbindung. Bitte schicken Sie uns einfach eine kurze email mit Ihrer Lieferadresse.
Unsere Hardlock Software bietet außerdem eine komplette Onlinehilfe, mit Beispielen, wie eine manuelle Einbindung realisiert werden kann. Auf der Hardlock CD sind auch pre- und post-kompilierte Muster Dateien für alle unterstützten Sprachen.


http://www.aladdin.de/hasp/hardlock/hardlock_support_allg_faq.aspx

Alladin E-Y-E
FAST 9314


Hardlock E-Y-E Softwareschutz für die parallele Schnittstelle von der Firma Alladin, es wird eine globale API für die Einbindung in ihre Software verwendet.
Der Klassiker für die parallele Schnittstelle. Ein Standard höchster Sicherheit im weltweiten Einsatz, einbindungskompatibel zum gesamten Hardlock System Hardlock ist das vielseitigste Software- und Datenschutzsystem auf dem Markt
Es basiert auf einer einzigen API-Struktur, was den unübertroffenen Vorteil hat, daß alle Hardware-Module auf die gleichen Aufrufe reagieren.
Dies reduziert den benötigten Aufwand für die Programmierung enorm und bietet Ihren Kunden die freie Wahl des Schutzmoduls, ohne daß Sie Ihr Programm verändern müssen.
Das spezielle Codierverfahren von Hardlock ergänzt nicht nur diese extreme Vielseitigkeit, sondern garantiert Ihnen durch die einzigartige Codierung des ASIC und des Memory-Chips die höchstmöglich realisierbare Sicherheit, die Ihnen so niemand sonst bieten kann.
4 04.08.2009 14:56 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.836.455
Nächster Level: 6.058.010

221.555 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich sehe dashier so, dass der Dongle lediglich ein Kopierschutz ist .

Oder ergibt sich aus der Seite des Herstellers etwas Anderes ?
5 05.08.2009 12:38 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.432
Nächster Level: 1.209.937

186.505 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

@hansi
nur zur Info: Du hast mit deinen ausländerfeindlichen Anspielungen eventuell recht. Bedenke aber, dass die sich sich gegenseitig ausbeuten und veräppeln.... Da es ja offensichtlich so ist, wie meike's Meinung es bestätigt, sind die offiziellen staatlichen Organe nicht in der der Lage, die momentan gültigen Verordnungen zu überprüfen, bzw. zu sanktionieren. Es wird immer wieder aufgefordert, dass die Auftseller selbst die entsprechenden Stellen auffordern sollen zu agieren. Aber wo sollen sich denn die wirklich unabhängigen Aufsteller wenden??? An die PTB? Wofür die zuständig ist, wissen wir ja mittlerweile.. An den sogenannten Verbänden? Deren Unparteilichkeit zweifle ich an, da diese zum grössten Teil, wenn nicht sogar ganz, von den Herstellern durch indirekte Abgaben, die von den Aufstellern bezahlt werden, finanziert werden...
Welches Amt sorgt füt die "Ordnung" in unserem Staat "vor Ort"???

Das Ordnungsamt, oder??

Und sorry Meike, deine Argumentation, dass sich die Aufsteller bezüglich der Manipulierten NOVO II an den entsprechenden Stellen wenden sollten, frage ich mich welche denn? Außer den Ordnungsbehörden fällt mir nichts ein! Und wenn diese mit dieser Aufgabe überlastet sind wegen eines angeblichen Personalmangels, frage ich mich, wie es möglich ist, das es trotz Personalmagels möglich ist, das täglich alle 20 Minuten Ordnungsbeamte die nicht ordnungsgemäß geparkt wurden (keine Parkscheibe oder so) mit Ordnungswidrigkeitsstrafen beaufschlagt werden!! Für solche Kleinigkeiten ist offensichtlci genug Personal vohanden...

immer locker bleiben, Zeus
6 06.08.2009 01:59 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.509.006
Nächster Level: 41.283.177

2.774.171 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

es geht hier doch nicht um Personalmangel, sondern um ein Konstrukt, welches seit Mai 2007,
von TR zu TR und Klarstellung zu Klarstellung langsam aufgebaut wurde, welches es den Ordnungsämtern nicht möglich macht,
in diesem Fall vor Ort zu handeln, d.h. z.B. zu versiegeln, zu beschlagnahmen oder anderes.

Der letzte Baustein, sind die neuen "Regeln" in der neuesten TR, u.a. der Möglichkeit des Wechsels des Spiel- und Gewinnplans.

Im Rahmen einer Überprüfung müsste ein OA auf der einen Seite vorliegen haben,
das ist laut Bauartzulassung OK
und auf der anderen Seite vorliegen haben
das ist in der angetroffenen Überprüfung festgestellt worden,
um dann einen Unterschied verwaltungsrechtlich korrekt, für diesen Einzelfall festzustellen,
um dann die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Wie soll dies also hier funktionieren, wenn der Spiel- und Gewinnplan laut TR innerhalb des Spiels gewechselt werden darf und diese zudem nicht in der Bauartzulassung enthalten sind?

Die hierfür verantwortlichen Stellen, d.h. für die TR, deren "Regeln" und der Art der Bauartzulassung ist nun mal die PTB und deren Aufsichtsbehörde das BMWI.

Wenn ein Ordnungsamt mit einer Begebenheit vor Ort konfrontiert wird, in der z.B.
Unternehmer A sagt: "mein GSG 123 hat den Spielplan X und die Checksumme A und der GSG 123 von Unternehmer B hat den Spielplan Y und die Checksumme A"
und das Ordnungsamt stellt dies auch so vor Ort fest.

Wie soll es nun objektiv und verwaltungsrechtlich haltbar entscheiden können, welches vorgefundene GSG der Bauartzulassung entspricht?


Oder stellen wir die Frage mal ganz anders, denk an die "Klarstellungen" zu den "Spielpkaten":

Weißt Du als Unternehmer, welche Spiel- und Gewinnpläne alle in Deinen GSG sind ?

Vielleicht waren 1000 unterschiedliche Spiel- und Gewinnpläne in dem MusterGSG, welches die Bauartzulassung erhalten hatte und diese sind auch alle in Deinem Nachbaugerät, aber Du bist nicht in der Lage 1000 Spiel- und Gewinnpläne zu aktivieren, sondern hattest nur 20 gekauft.

Wenn Du also bei Deinem GSG XY feststellst, dass Unternehmer B an seinem GSG XY viel mehr oder andere Spiel- und Gewinnpläne hat, dann läge es doch erstmal an Dir, bei Deinem Vertragspartner nachzufragen, warum Du diese nicht hast, oder?

Da kannst Du doch nicht zu Deinem Ordnungsamt gehen, damit die sich darum kümmern.



Gruß
Meike
7 06.08.2009 05:33 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.432
Nächster Level: 1.209.937

186.505 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Zitat:
Original von Meike
Hallo Zeus,

es geht hier doch nicht um Personalmangel, sondern um ein Konstrukt, welches seit Mai 2007,
von TR zu TR und Klarstellung zu Klarstellung langsam aufgebaut wurde, welches es den Ordnungsämtern nicht möglich macht,
in diesem Fall vor Ort zu handeln, d.h. z.B. zu versiegeln, zu beschlagnahmen oder anderes.

Der letzte Baustein, sind die neuen "Regeln" in der neuesten TR, u.a. der Möglichkeit des Wechsels des Spiel- und Gewinnplans.

Im Rahmen einer Überprüfung müsste ein OA auf der einen Seite vorliegen haben,
das ist laut Bauartzulassung OK
und auf der anderen Seite vorliegen haben
das ist in der angetroffenen Überprüfung festgestellt worden,
um dann einen Unterschied verwaltungsrechtlich korrekt, für diesen Einzelfall festzustellen,
um dann die entsprechenden Maßnahmen zu treffen.

Wie soll dies also hier funktionieren, wenn der Spiel- und Gewinnplan laut TR innerhalb des Spiels gewechselt werden darf und diese zudem nicht in der Bauartzulassung enthalten sind?

Die hierfür verantwortlichen Stellen, d.h. für die TR, deren "Regeln" und der Art der Bauartzulassung ist nun mal die PTB und deren Aufsichtsbehörde das BMWI.

Wenn ein Ordnungsamt mit einer Begebenheit vor Ort konfrontiert wird, in der z.B.
Unternehmer A sagt: "mein GSG 123 hat den Spielplan X und die Checksumme A und der GSG 123 von Unternehmer B hat den Spielplan Y und die Checksumme A"
und das Ordnungsamt stellt dies auch so vor Ort fest.

Wie soll es nun objektiv und verwaltungsrechtlich haltbar entscheiden können, welches vorgefundene GSG der Bauartzulassung entspricht?


Da hast Du vollkommen Recht. Dann sollten aber nach meinem Verständniss die Ordnungsbehörden mal dem BMWI mächtig Druck machen und auf die unhaltbaren Zustände hinweisen oder?

Zitat:


Oder stellen wir die Frage mal ganz anders, denk an die "Klarstellungen" zu den "Spielpkaten":
Weißt Du als Unternehmer, welche Spiel- und Gewinnpläne alle in Deinen GSG sind ?
Vielleicht waren 1000 unterschiedliche Spiel- und Gewinnpläne in dem MusterGSG, welches die Bauartzulassung erhalten hatte und diese sind auch alle in Deinem Nachbaugerät, aber Du bist nicht in der Lage 1000 Spiel- und Gewinnpläne zu aktivieren, sondern hattest nur 20 gekauft.
Wenn Du also bei Deinem GSG XY feststellst, dass Unternehmer B an seinem GSG XY viel mehr oder andere Spiel- und Gewinnpläne hat, dann läge es doch erstmal an Dir, bei Deinem Vertragspartner nachzufragen, warum Du diese nicht hast, oder?
Da kannst Du doch nicht zu Deinem Ordnungsamt gehen, damit die sich darum kümmern.

Gruß
Meike


Selbstverständlich würde ich meinen Vertragspartner Fragen, wen sonst? Er wird dann zu mir sagen: "Weil du nur 20 Spiele gemietet/gekauft hast..."

Wer hat dann wieder das Problem beim kontrollieren der Automaten vor Ort? Die Ordnungsbeamten,
weil diese die Information nicht haben, dass dieses zugelassene Spielepaket über 1000 Spiele beinhaltet, welche einzeln freigeschaltet werden können.

Diese Informationen müssten von der PTB bei der Zulassung veröffentlicht werden, was eigentlich selbstverständlich sein sollte.

Das nach der neuen TR 4.X die Hersteller der PTB mitteilen müssen, in welchem Zeitraum das entsprechende Geldspielgerät welche Stundeneinahme erreicht, ist eigentlich ein Schritt in die richtige Richtung. Habe jedoch nirgends entdecken können, ob diese Werte auch veröffentlicht werden müssen.

Die ganzen Spekulationen, ob die Herstelleraufsteller in den eigenen Hallen mit anderen Quoten fahren, oder ob bestimmte Geräte vom Werk aus verschieden eingestellt werden können, oder auch werden, kann auch nur jemand erhärten bzw. beweisen, der befugt ist, einen lückenlosen Einblick in den Auslesestreifen der entsprechenden Unternehmen zu bekommen!

Ich als "normaler" Aufsteller komme an solche Unterlagen nicht ran...


Gruß, Zeus
8 06.08.2009 21:54 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.509.006
Nächster Level: 41.283.177

2.774.171 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

da machst Du es Dir sehr einfach

die Ordnungsämter sollen

"dem BMWI mächtig Druck machen" ( wie bleibt Dein Geheimnis )

aber Du weißt schon, was Dein Vertragspartner sagen würde, wenn Du denn mal fragen würdest
und abgesehen davon hast Du es als "normaler" Aufsteller schwer an "solche Unterlagen" zu kommen

und deswegen sollen sich doch andere drum kümmern.

Sorry, aber diese "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht Naß" - Mentalität mag ich nicht.


Hat jemand links zu Schreiben von Aufstellern und Verbänden, die das BMWI auf Missstände in diesem Themenbereich hinweisen?


Gruß
Meike
9 07.08.2009 05:35 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.836.455
Nächster Level: 6.058.010

221.555 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn ein Ordnungsamt mit einer Begebenheit vor Ort konfrontiert wird, in der z.B.
Unternehmer A sagt: "mein GSG 123 hat den Spielplan X und die Checksumme A und der GSG 123 von Unternehmer B hat den Spielplan Y und die Checksumme A"
und das Ordnungsamt stellt dies auch so vor Ort fest.

Wie soll es nun objektiv und verwaltungsrechtlich haltbar entscheiden können, welches vorgefundene GSG der Bauartzulassung entspricht?


Ganz einfach, die vorgefundene Checksumme muss in der Bauartzulassung bzw. deren Nachträgen enthalten sein.

Esa sind ja auch 2 Spielepakete mit unterschiedlichem Spiel- Und Gewinnplan in einer Software denkbar , z.B. :
50 Spiele mit Spiel - und Gewinnplan A und 50 identische mit Spiel- und Gewinnplan B.

Ob dies nun bekannt wird , wer hier was Einstellen kann oder automatisch eingestellt wird, entscheidet letzendlich der Hersteller.
( Durch Voreinstellung z.B. über ' geheime Menus', Werte im nicht überprüften Softwarebereich oder auch im Dongle ).

Meiner Meinung nach macht dies aber wenig Sinn, da unterschiedliche Speil- und Gewinnpäne von Häufigspielern erkannt werden und diese nicht mehr an Geräten mit schlechteren Gewinnaussichten spielen.

Was in den TR mit Werchseln zwischen Spiel- und Gewinnplänen genau gemeint ist, ist mir noch nicht klar.
Gibt es eine Erklärung dafür ?

Ich könnte es mir nur sovorstellen, dass es Spiele mit unterschiedlicher Bewertung ( Sonder- oder Featurespiele ) innerhalb einer Spielart sind, bei denen dann dieser Wechsel stattfindet.
Sonst dürfte doch dieser Plan nicht einfach Wechseln.

Oder liege ich da falsch?

( eine andrere Sache wäre die Quotenregelung durch Weglassen eigentlich einlaufender Gewinne , also Regulatoren.
Dies wäre aber ein neues Thema hier wert. )
10 07.08.2009 10:44 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.994.174
Nächster Level: 41.283.177

4.289.003 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von dieter116

( eine andrere Sache wäre die Quotenregelung durch Weglassen eigentlich einlaufender Gewinne , also Regulatoren.
Dies wäre aber ein neues Thema hier wert. )


Genau von dieserm Sachverhalt gehe ich aus, Dieter.
Es soll ja die 1000 € Grenze eingehalten werden.
Dazu könnte man unterschiedliche Spiel- und Gewinnpläne nutzen ( müssen ).

Grüße

__________________
gmg
11 07.08.2009 13:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.432
Nächster Level: 1.209.937

186.505 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

Zitat:
Original von Meike
Hallo Zeus,

da machst Du es Dir sehr einfach

die Ordnungsämter sollen

"dem BMWI mächtig Druck machen" ( wie bleibt Dein Geheimnis )


Wie, ist mir persönlich egal. Es ist das Arbeitsgebiet der entsprechenden Stellen. Diese müssten eigentlich wissen, wie man was bewegen kann!
Ich bin kein Beamter.

Zitat:


aber Du weißt schon, was Dein Vertragspartner sagen würde, wenn Du denn mal fragen würdest
und abgesehen davon hast Du es als "normaler" Aufsteller schwer an "solche Unterlagen" zu kommen


Jepp, hab doch geschrieben was er sagen würde!

Ich komme gar nicht an fortlaufenden Ausdrucke von Konkurrenten ran. Ist doch logo.
Wäre ich Steuerfahnder, Buchprüfer oder Kämmerer wäre es kein Problem.

Zitat:

und deswegen sollen sich doch andere drum kümmern.


Ja, "die Anderen sollen sich drum kümmern" um Ihre Funktion auch erfüllen zu können!
Mich kümmerts wenig, wenn die Kontrollorgane nicht in der Lage sind, Ihre Aufgaben aufgrund von mangelhaften Verordnungen bzw. Gesetzen zu erfüllen!!!
Als Aufsteller muss ich mich auf die Zulassung eines Gerätes verlassen. Mir bleibt nichts anderes übrig.

Zitat:


Sorry, aber diese "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht Naß" - Mentalität mag ich nicht.


Magst Du dich also nicht?

Zitat:


Hat jemand links zu Schreiben von Aufstellern und Verbänden, die das BMWI auf Missstände in diesem Themenbereich hinweisen?


Ich kenne keine. Habe jedoch auch nirgendwo links zu Schreiben gefunden von Ordnungsbeamten, Verbände von Behörden usw. , die auf die "Unüberprüfbarkeit" von GSG vor Ort hinweisen.


Nein Meike, Du machst es dir zu einfach!!
Wenn Behörden probleme mit der Aussübung Ihres Jobs haben, müssten diese am besten wissen, wie und was gemacht werden muss um die Situation zu verbessern!

Was mir mein Vertragspartner sagt oder nicht, ist eventuell mein Problem, wonach ich mein weiteres Handeln entsprechrend richten kann. Wir haben bis heute jedenfalls noch kein Monopol!

Beide Beispiele beziehen sich zwar auf die Spielverordnung und der TR, haben aber ansonsten miteinander nichts zu tun!

Die Behörden müssen schauen, wie sie Ihre Aufgaben erfüllen, während die Aufsteller nach Ihren Belangen schauen müssen!!


@dieter116
Zitat:

Original von dieter116
Ich könnte es mir nur sovorstellen, dass es Spiele mit unterschiedlicher Bewertung ( Sonder- oder Featurespiele ) innerhalb einer Spielart sind, bei denen dann dieser Wechsel stattfindet.
Sonst dürfte doch dieser Plan nicht einfach Wechseln.


ich denke eher, dass es wahrscheinlich in dieser Richtung geht.
Gewonnene Sonder- oder Featurespiele starten ein neues Spiel, unabhängig von dem Spiel in dem sie gewonnen wurden. Da das "Sonderspiel-Spiel" eigenständig ist, kann es einen beliebig anderen Spiel-und Gewinnplan haben.

Eine Quotenregelung würde ein Spiel zu berechenbar machen, da dieses zwangsläufig nach dem erreichen der 1000 € Grenze wesentlich weniger Spielfreudig werden würde.

Grüße, Zeus
12 07.08.2009 19:11 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.509.006
Nächster Level: 41.283.177

2.774.171 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

Trampeln mit dem Fuß und Ausrufe "Wie ist mir persönlich egal, aber macht mal."
sind wenig zielführend.

Wir können hier gerne gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie man was machen kann,
aber wenn ich erkläre, aus welchen Gründen für bestimmte Personen das Ende
der Fahnenstange an Möglichkeiten erreicht ist, solltest Du es mir entweder glauben oder erklären, wie etwas auf welchem Weg doch möglich sein soll.

Bitte erkläre es !

Gruß
Meike

--------------------------------------------------------------
Anbei eine Szene, wie sie sich abspielen könnte:

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts X ist örtlich zuständig für die Stadt X
und sachlich zuständig gemäß Aufgabenzuweisung.

Hr. Paul hat in der Stadt X u.a. die Aufgabe Gewerbebetriebe zu überprüfen.

Er kontrolliert in der Spielhalle des Herrn Anton die dort aufgestellten Spielgeräte und stellt fest, dass die passende PTB Zulassung an den Spielgeräten ist, Aufstellzeit stimmt, Abstände stimmen, alles Bestens.

Jetzt ist Hr. Paul sogar so auf Draht, dass er weiß, welche Tastenkombination er bei GSG 123 zu drücken hat und welche Softwareversion gerade gültig ist und welche Checksumme zu welcher Softwareversion passt.

Und das obwohl es X verschiedene Tastenkombinationen gibt, je nach Hersteller, weil es bis heute keine Festlegung durch die Zulassungsstelle gibt und das bei manchmal 3, 4 oder 5 verschiedenen Softwareversionen, die in einer Bauartzulassung enthalten sind, mit jeweils unterschiedlichen Checksummen.

Und alles ist Bestens!

Und nun kommt ein Betreiber eines benachbarten Betriebs an, nennen wir ihn "Zeus" und sagt: "Aber bei meinem "gleichen" GSG ist im Spiel Joker's Wild ein
anderer Spielplan."

Herr Paul fragt: "Und?"

Herr Zeus: "Was da genau passiert, weiß ich nicht. Das kann aber so nicht richtig sein."

Herr Paul: "Haben Sie sich schon mal mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt, ob da wirklich etwas nicht in Ordnung ist?"

Herr Zeus:" Nein, dem seine Antwort kann ich mir schon vorstellen."

Herr Paul erklärt sehr freundlich: " Die Zulassung kam von der PTB. Alles was da drin steht, hatte ich überprüft und so vorgefunden. Ich kann Ihnen nicht weiter helfen."

Herr Zeus aufgebracht:" Sie müssen sich an das BMWI und die PTB wenden, dass da was nicht richtig ist."

Herr Paul entgegnet: " Aber Herr Zeus, was genau soll denn nicht richtig sein?
Ist Ihnen ein Schaden entstanden?
Ein Schaden für die Spieler kann ich nicht erkennen, da diese nach dem anderen Spiel- und Gewinnplan sogar eine höhere Gewinnmöglichkeit haben.
Ein Schaden der Rechtsordnung kann ich nicht sehen, da alles entsprechend der Zulassung ist, die die zuständige Behörde ausgestellt hat."

Zeus wird wütend:" Sie müssen hier für Ordnung sorgen. Es heißt doch, dass alle GSG bauartgleich sein müssen und deswegen müssen doch auch alle den gleichen Spiel- und Gewinnplan haben. Machen Sie mal Ihre Arbeit vernünftig und kümmern Sie sich drum. Wie ist mir egal !"

Der Ordnungsamtsmitarbeiter Herr Paul ist schon seit gut 20 Jahren im Dienst und entgegnet ruhig:
"Sehen Sie, ich habe schon viel mehr gemacht, als ich eigentlich hätte tun müssen.
Alles was von mir aus zu überprüfen war und möglich war zu überprüfen, hatte ich gemacht.
Danach war alles OK.
Wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht OK ist, erklären Sie es mir, aber bitte schriftlich.
Dann leite ich das über meinen Vorgesetzten an meinen Amtsleiter weiter und gemäß dem Dienstweg über die Aufsichtbehörde bei der Bezirksregierung an das Gewerberechtreferat beim Wirtschaftsministerium.
Wenn die der Meinung sind, dass da was nicht OK ist, wenden die sich an das Bundeswirtschaftsministerium und die sich wiederum nach Prüfung an die für die Zulassung zuständige Behörde, die PTB. Wenn dann eine Antwort kommen sollte, werde ich Sie gerne informieren."

-----------------------
13 08.08.2009 06:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Corleis   Zeige Corleis auf Karte Corleis ist männlich
Routinier


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 297
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.960.933
Nächster Level: 2.111.327

150.394 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Fazit:

Wer wissen will wie es sein kann, daß unterschiedliche Spiel-und Gewinnpläne auf einem Gerät der gleichen Bauart ausgewiesen werden, möchte sich bitte vertrauensvoll an den Hersteller wenden.
Dieser wird dann eine glaubhafte Erklärung haben.
Dieser Erklärung kann jeder gluben, schliesslich ist der Hersteller so glaubhaft, daß PTB und vereidigte Sachverständige mit der Herstellersoftware alle Geräteprüfungen durchführen. Zweifel erscheinen auf keinen Fall angebacht.

Respekt vor so viel GLAUBEN...
14 08.08.2009 11:57 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
alfi1950 alfi1950 ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 19.11.2008
Beiträge: 219
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 38 [?]
Erfahrungspunkte: 1.233.215
Nächster Level: 1.460.206

226.991 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Zeus
Hallo,

Hat jemand links zu Schreiben von Aufstellern und Verbänden, die das BMWI auf Missstände in diesem Themenbereich hinweisen?

Ich kenne keine. Habe jedoch auch nirgendwo links zu Schreiben gefunden von Ordnungsbeamten, Verbände von Behörden usw. , die auf die "Unüberprüfbarkeit" von GSG vor Ort hinweisen.

Grüße, Zeus


Glaubt hier ein einziger, dass sich zu diesem Thema etwa ein Herstellerverband oder gar ein von den finanzierten BA- Veränden zu Worte melden wird?

Bislang war bezüglich Spieler- und Verbraucherschutz nur etwas vom UAVD zu lesen:

UAVD-Rückblick:

Der UAVD- Vorsitzende nutzte die laut Veranstaltungsprogramm für 15.30 Uhr angesetzte 40-minütige „Abschlussdiskussion“ dazu, die Veranstaltungsteilnehmer durch das Stellen der folgenden Frage auf die intransparente Wettbewerbssituation aufmerksam zu machen:

Wodurch wird technisch sichergestellt und prüfbar nachgewiesen, dass sämtliche zugelassene Glücksspielgeräte innerhalb einer Bauart ein identisches Gewinn-/Verlustverhältnis haben?


Hierauf antworteten die Vertreter der PTB nur zögerlich, dass solch eine Sicherstellung nicht in ihr Aufgabenfeld fallen würde. Als Umkehrschluss dieser „Antwort“ ließ sich der UAVD- Vorsitzende von Herrn Prof. Dr. Dieter Richter ausdrücklich bestätigen, dass es aufgrund einer nichtvorhandenen Überprüfung sehr wohl möglich ist, dass die von der PTB zugelassenen Nachbaugeräte einer Bauart über unterschiedliche Gewinn-/Verlustverhältnisse verfügen können und es daher nicht sichergestellt ist, dass die Geldspielgeräte der Gerätehersteller, welche gleichzeitig Automatenaufsteller sind, über ein identisches durchschnittliches Kasseneinspielergebnis pro Spielstunde verfügen wie die Geldspielgeräte die an Automatenaufsteller ausgeliefert werden.“

Diese PTB- Veranstaltung zeigte deutlich, dass durchaus ein breit gefächertes Interesse an der „Sicherheit von Spielgeräten“ besteht, sie zeigte jedoch auch, dass es in diesem Bereich des Glücksspiels mit Geldeinsatz keine allgemeine Transparenz gibt und dies scheinbar bislang und auch zukünftig so gewollt ist. – Auffällig war die Ruhe in den Reihen der organisierten Gerätehersteller und deren finanzierten Verbände. Scheinbar waren sich diese bereits im Vorfeld dieser Veranstaltung über die Zielsetzungen bzw. über den Sinn und Zweck eines solchen „Workshops“ einig geworden. – Nachvollziehbar ist das durchaus, geht es doch dem Anschein nach darum, einen massiven Wettbewerbsvorteil der sog. „Herstelleraufsteller“ mit allen Mitteln zu schützen.

Für den UAVD e.V. sind folgende Fragen offen:

* Was ist das Ergebnis diese Workshops?
* Welche nächsten Schritte von Seiten des Veranstalters sind geplant?

Quelle: http://www.uavd.de/index.

Respekt

@ coreils,
Glauben kann Berge versetzen und die PTB, das BMWi und die Hersteller mächtig ins Wanken bringen ............
15 08.08.2009 16:13 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
Zeus Zeus ist männlich
Tripel-As


Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 155
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.023.432
Nächster Level: 1.209.937

186.505 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,
Zitat:
Original von Meike
Hallo Zeus,

Trampeln mit dem Fuß und Ausrufe "Wie ist mir persönlich egal, aber macht mal."
sind wenig zielführend.


@Meike
Nein Meike, ich trampel nicht mit dem Fuß, ich kann nur mit dem Kopf schütteln!
Kann es sein, dass nicht verstanden hast was ich gemeint habe??
Natürlich sollen die Ordnungsbehörden ihren Job machen, oder forderst du etwa Selbstjustiz anzuwenden?
Zitat:
Original von Meike

Wir können hier gerne gemeinsam nach Möglichkeiten suchen, wie man was machen kann,

Da stimme ich dir zu,

Zitat:
Original von Meike

aber wenn ich erkläre, aus welchen Gründen für bestimmte Personen das Ende
der Fahnenstange an Möglichkeiten erreicht ist, solltest Du es mir entweder glauben


sorry Meike, ich bin nicht besonders religiös. Nenne mir einen Grund warum ich dir "glauben" sollte!
Ich richte mich eher nach Fakten und Erfahrungen.
Aber verstehe ich es richtig, dass Du mit dem obrigen Zitat ausdrücken willst, dass die Kontrollorgane nicht in der Lage sind, ihr Dilemma weiterzuleiten bzw. darauf hinzuweisen, dass sie als exekutives Organ in unserer Gesellschaft nicht fähig ist, ihre Aufgaben zu erfüllen, weil eine schwammige Verordnung dies verhindert?
Kapitulieren also die Kontrollorgane vor der PTB???
Das würde sich jedenfalls in der Topliste "Beste Beispiele für einen Rechtsstaat" als Nr. 2 anbieten!
Nr. 1 ist übrigens das letzte Urteil vom Verfassungsgericht bezüglich pauschale VergnSt. in Hamburg!

[/quote]Original von Meike
oder erklären, wie etwas auf welchem Weg doch möglich sein soll.
Bitte erkläre es !
Gruß
Meike
[/quote]

Wenn ich Beamter einer Ordnungsbehörde wäre, könnte ich dir es erklären, weil ich mich dermaßen über die Ohnmacht in meinem Tätigkeitsbereich der Überprüfung der GSG ärgern würde, dass ich mich mit meinem Vorgesetzten und anderen Kollegen zusammensetzen würde um eventuelle Lösungen zu suchen bzw. zu finden.
Bin ich aber nicht. Und kann dementsprechend nicht weiterhelfen.


Zu deinem Beispiel:

[/quote]Original von Meike

--------------------------------------------------------------
Anbei eine Szene, wie sie sich abspielen könnte:

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts X ist örtlich zuständig für die Stadt X
und sachlich zuständig gemäß Aufgabenzuweisung.

Hr. Paul hat in der Stadt X u.a. die Aufgabe Gewerbebetriebe zu überprüfen.

Er kontrolliert in der Spielhalle des Herrn Anton die dort aufgestellten Spielgeräte und stellt fest, dass die passende PTB Zulassung an den Spielgeräten ist, Aufstellzeit stimmt, Abstände stimmen, alles Bestens.

Jetzt ist Hr. Paul sogar so auf Draht, dass er weiß, welche Tastenkombination er bei GSG 123 zu drücken hat und welche Softwareversion gerade gültig ist und welche Checksumme zu welcher Softwareversion passt.

Und das obwohl es X verschiedene Tastenkombinationen gibt, je nach Hersteller, weil es bis heute keine Festlegung durch die Zulassungsstelle gibt und das bei manchmal 3, 4 oder 5 verschiedenen Softwareversionen, die in einer Bauartzulassung enthalten sind, mit jeweils unterschiedlichen Checksummen.

Und alles ist Bestens!

Und nun kommt ein Betreiber eines benachbarten Betriebs an, nennen wir ihn "Zeus" und sagt: "Aber bei meinem "gleichen" GSG ist im Spiel Joker's Wild ein
anderer Spielplan."

Herr Paul fragt: "Und?"

Herr Zeus: "Was da genau passiert, weiß ich nicht. Das kann aber so nicht richtig sein."

Herr Paul: "Haben Sie sich schon mal mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt, ob da wirklich etwas nicht in Ordnung ist?"

Herr Zeus:" Nein, dem seine Antwort kann ich mir schon vorstellen."

Herr Paul erklärt sehr freundlich: " Die Zulassung kam von der PTB. Alles was da drin steht, hatte ich überprüft und so vorgefunden. Ich kann Ihnen nicht weiter helfen."

Herr Zeus aufgebracht:" Sie müssen sich an das BMWI und die PTB wenden, dass da was nicht richtig ist."

Herr Paul entgegnet: " Aber Herr Zeus, was genau soll denn nicht richtig sein?
Ist Ihnen ein Schaden entstanden?
Ein Schaden für die Spieler kann ich nicht erkennen, da diese nach dem anderen Spiel- und Gewinnplan sogar eine höhere Gewinnmöglichkeit haben.
Ein Schaden der Rechtsordnung kann ich nicht sehen, da alles entsprechend der Zulassung ist, die die zuständige Behörde ausgestellt hat."

Zeus wird wütend:" Sie müssen hier für Ordnung sorgen. Es heißt doch, dass alle GSG bauartgleich sein müssen und deswegen müssen doch auch alle den gleichen Spiel- und Gewinnplan haben. Machen Sie mal Ihre Arbeit vernünftig und kümmern Sie sich drum. Wie ist mir egal !"

Der Ordnungsamtsmitarbeiter Herr Paul ist schon seit gut 20 Jahren im Dienst und entgegnet ruhig:
"Sehen Sie, ich habe schon viel mehr gemacht, als ich eigentlich hätte tun müssen.
Alles was von mir aus zu überprüfen war und möglich war zu überprüfen, hatte ich gemacht.
Danach war alles OK.
Wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht OK ist, erklären Sie es mir, aber bitte schriftlich.
Dann leite ich das über meinen Vorgesetzten an meinen Amtsleiter weiter und gemäß dem Dienstweg über die Aufsichtbehörde bei der Bezirksregierung an das Gewerberechtreferat beim Wirtschaftsministerium.
Wenn die der Meinung sind, dass da was nicht OK ist, wenden die sich an das Bundeswirtschaftsministerium und die sich wiederum nach Prüfung an die für die Zulassung zuständige Behörde, die PTB. Wenn dann eine Antwort kommen sollte, werde ich Sie gerne informieren."

-----------------------[/quote]

Es unterstellt, das der Aufsteller Zeus minderbemittelt ist und sich nicht informiert!
In der Realität wäre es so, dass ein Herr Zeus sich schon längst informiert hätte, ob das Spielsystem legal ist, indem er selbst bei der PTB nachgeschaut hat, ob dieses Spielsystem eine Zulassung hat oder nicht!
Und das unmittelbar nachdem er erfahren hat, dass sein Konkurrent beim gleichen Gerät ein anderes Spielsystem drauf hat!
Wenn es abgesegtet ist, braucht Herr Zeus sich nicht weiter aufzuregen, wenn nicht, hätte er sofort die entsprechende Ordnungsbehörde informiert!
Weil der Ordnungsbeamte X eh nur alle paar Jahre mal vorbeischaut...
Verstehst du was ich meine?
Und wenn Herr Zeus bei seinem Großhändler nachfragt, ob er auch dieses wesentlich lukrativere
Spielsystem haben könnte und als Antwort bekommt " Dieses bekommen nur besondere Kunden!"
Würde ein Herr Zeus folgendermaßen vorgehen:
1. Sich grundsätzlich Gedanken über das Geschäftsverhältnis machen.
2. Mit allen möglichen Mitteln die Kundschaft durch Aushänge etc. auf die "spezielen" Unterschiede der zwei Spielsysteme hinzuweisen!!!


Du solltest die ganzen Beispiele auch aus den verschiedene Perspektiven betrachten!
1. Haben die Ordnungsbeamten vor Ort aufgrund einer Verordnung keine Kontrollmöglichkeit, sollten diese sich auch darum kümmern.
2. Lassen sich die "dummen und geldgeilen" Aufsteller auf "besonders attraktive"
Geräte ein, die nach einiger Zeit zum bösen Erwachen führen. Müssen sie sich genauso darum selbst kümmern!


Ach ja Meike, was hälst du eigentlich vom Bund-Länder-Ausschuß Gewerberecht??? Hat nicht dieser irgendwann beschlossen, dass Mehrfachkonzessionen nach aussen hin wie eigenständige Spielhallen zu erscheinen haben? Was ist daraus geworden? Ich höre nur von neu eröffneten Mehrfachkonzessionen mit 36, 48 GGSG und wundere mich nur, dass diese ein einheitliches Auftreten haben incl. gemeinsamen Eingang etc....
Ist dieser Ausschuß nur ein Kaffekränzchen, wo alle wie wild entschlossen Empfehlungen und Beschlüsse absegnen um diese vor Ort zu ignorieren?!

relaxte Grüße, Zeus





16 10.08.2009 00:37 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.509.006
Nächster Level: 41.283.177

2.774.171 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Zeus,

ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts muss sich an Dienstwege, an Vorschriften und an Zuständigkeitenzuweisungen ( örtlich und sachlich ) halten.

Ein Mitarbeiter eines Ordnungsamts gehört der Exekutive ( ausführenden Gewalt ) an.

Das hatte ich Dir versucht zu erklären. - Offensichtlich leider ohne Erfolg.

Eine "Kontrolle" erfolgt unter dem Blick:

1. Einhaltung von "Verordnungen" (im Rahmen seiner Zuständigkeit)
2. Gefahrenabwehr

Warum glaubst Du, dass ein Ordnungsamtsmitarbeiter seinen "Job nicht macht" (Zitat Ende) ?

Was hat er versäumt zu kontrollieren ? - Nenne die Vorschrift! Nenne das Gesetz / Verordnung mit dem entsprechenden §!

Welche konkrete Gefahr besteht für wen oder was ? - Nenne den Schaden! Bei wem oder was ist welcher Schaden eingetreten?

Der BLA ist mir bekannt. Die Empfehlungen des BLA sind mir auch bekannt.
Die Gesetze sind mir bekannt. Mir ist auch die Rechtsprechung bekannt.

Mir ist auch bekannt, wer wessen Aufsichtsbehörde ist und somit in der Lage ist, Weisungen zu erteilen.

Das BMWI ist die Aufsichtsbehörde der PTB.

In diesem forum kann man in eine Mitgliederliste schauen.

Gewerberechtsrefenten und Mitarbeiter von Wirtschaftsministerien mehrerer Bundesländer sind Mitglied hier im Forum.

Herr Prof. Dr. Richter, wie wir alle schon lesen konnten, ist auch Mitglied hier im Forum.


Warum glaubst Du Zeus, dass irgend jemand in entsprechender Position der Länder Wirtschaftsministerien, des BMWI bzw der PTB nicht bereits vollumfänglich "informiert" wurde?



Gruß
Meike
17 10.08.2009 05:43 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.836.455
Nächster Level: 6.058.010

221.555 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von dieter116

( eine andrere Sache wäre die Quotenregelung durch Weglassen eigentlich einlaufender Gewinne , also Regulatoren.
Dies wäre aber ein neues Thema hier wert. )


Genau von dieserm Sachverhalt gehe ich aus, Dieter.
Es soll ja die 1000 € Grenze eingehalten werden.
Dazu könnte man unterschiedliche Spiel- und Gewinnpläne nutzen ( müssen ).

Grüße


Da hast Du mich wohl falsch verstanden gmg.

Mit Regulatoren in der Spieleftware meine ich eine übergeordnete Funktion, die geziehlt durch Weglassen oder auch Geben von Gewinnen eine bestimmte Quote hält, bzw. die Anzahl der Gewinne in z.B. Sonderspielen begrenzt.

Wenn also eine bestimmte Quote überschritten wird und eigentlich ( nach Zufallsgenerator) ein höherer Gewinn einlaufen würde, wird dieser vom Regulator übersprungen und dafür eine andere Walzenkombination ohne Gewinn angezeigt.

Und sowas gibt es.

Nach SpVO bzw. TR müssen die Gewinne zufällig sein.

Meines wissens gab es solche Regulatoren bei Geräten nach alter SpVO nicht, waren sogar verboten.

Nach neiuer SpVO wird die Zufälligkeit aber anders definiert:

Zufällig ist, wenn der Spieler nicht vorraussehen kann. ob ein Gewinn kommt oder nicht.

Die Gerätesoftware kann es aber sehr wohl vorraussehen und so nach Vorgabe Gewinne geben oder nicht, diese so einfach dem Spieler 'klauen' obwohl sie nach dem Zufallsgenerator hätten kommen müssen.

Das verstehe ich nicht unter zufällig.

Durch diese Regulatorfunktion ist es dem Hersteller einfach möglich Geräten mit gleicher Software unterschiedliche Stundengewinne zuzuweisen. z.B. mit einem vorgegeben Wert im RAM (somit nicht einfach nachweisbar).

Ob das so erlaubt ist, und wenn ja warum ? Spielerschutz !


noch einmal zum sich ändernden Gewinnplan:

Der Spieler muss sich vor dem Spiel über den Gewinnplan informieren können.
Wie soll das gehen, wenn er sich während eines Spiels ändert ?

Diese neue Aussage in den TR bedarf einmal einer genauen Erläuterung !!
Was ist damit genau gemeint ??
18 13.08.2009 07:02 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Wilde Irene Wilde Irene ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 07.03.2009
Beiträge: 144
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 795.301
Nächster Level: 824.290

28.989 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Dongle! Version lukrativ: Quotenlock oder Quotenkey,

Der Unterschied zwischen einer Glücksspielsteuerung via Dongle und einer Glücksspielsteuerung via Vernetzung liegt darin, dass man das eine nicht nachweisen konnte!

Durchsuchung beim Spielautomatenhersteller Gauselmann [14.01.2008]
Espelkamp (ddp-nrw). Deutschlands größtes Spielautomaten-Imperium, die Gauselmann-Gruppe aus Espelkamp, ist erneut in das Visier der Justiz der geraten. Mehr als 20 Fahnder der Bielefelder Schwerpunktstaatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität durchsuchten Geschäftsräume der Gauselmann-Gruppe in Nordrhein-Westfalen, wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» am Samstag berichtete. Es bestehe der Verdacht des illegalen Glücksspiels mit manipulierten Automaten. Die Geräte sollen vom Spielhallenpersonal oder via Internet steuerbar gewesen sein, so dass Gewinne gezielt ausgeschüttet werden konnten.

Ein Sprecher des Unternehmens bestätigt auf ddp-Anfrage die Durchsuchung. Nach seinen Angaben handelt es sich um die inzwischen dritte Auflage eines Ermittlungsverfahrens. Das Unternehmen gehe davon aus, dass sich die Vorwürfe als unbegründet erweisen.

2006 hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg den Tatbestand des illegalen Glücksspiels in Gauselmann-Spielotheken als gegeben angesehen, das Verfahren aber gegen Zahlung einer Geldbuße und weitere Auflagen eingestellt.
(ddp)
Quelle: http://www.pr-inside.com

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Wilde Irene: 30.09.2009 12:23.

19 30.09.2009 12:21 Wilde Irene ist offline E-Mail an Wilde Irene senden Beiträge von Wilde Irene suchen
MSK MSK ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 20
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 117.558
Nächster Level: 125.609

8.051 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike

Anbei eine Szene, wie sie sich abspielen könnte:

Der Mitarbeiter des Ordnungsamts X ist örtlich zuständig für die Stadt X
und sachlich zuständig gemäß Aufgabenzuweisung.

Hr. Paul hat in der Stadt X u.a. die Aufgabe Gewerbebetriebe zu überprüfen.

Er kontrolliert in der Spielhalle des Herrn Anton die dort aufgestellten Spielgeräte und stellt fest, dass die passende PTB Zulassung an den Spielgeräten ist, Aufstellzeit stimmt, Abstände stimmen, alles Bestens.

Jetzt ist Hr. Paul sogar so auf Draht, dass er weiß, welche Tastenkombination er bei GSG 123 zu drücken hat und welche Softwareversion gerade gültig ist und welche Checksumme zu welcher Softwareversion passt.

Und das obwohl es X verschiedene Tastenkombinationen gibt, je nach Hersteller, weil es bis heute keine Festlegung durch die Zulassungsstelle gibt und das bei manchmal 3, 4 oder 5 verschiedenen Softwareversionen, die in einer Bauartzulassung enthalten sind, mit jeweils unterschiedlichen Checksummen.

Und alles ist Bestens!



Änderung des Szenarios:

Und nun kommt ein Spieler der den Beamten bei seinen Kontrollen beobachtet hat und fragt: bei meinem gerade bespielten GSG ist im Spiel Joker's Wild ein anderer Spielplanals in all den anderen Hallen. Ist das so in Ordnung?
--

Wie gehts dann weiter?

---
20 02.10.2009 16:10 MSK ist offline E-Mail an MSK senden Beiträge von MSK suchen
Seiten (4): [1] 2 3 4 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Dongle! Version lukrativ: Quotenlock oder Quotenkey,


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.252
Antworten: 8
Standard XGewO Version 1.3 ab 1. November 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   08.12.2023 11:24 von Puz_zle     09.02.2024 15:22 von Roesje   Views: 130.268
Antworten: 2
Standard XGewO Version 1.2 ab 1. Mai 2024 Stehendes Gewerbe (allgemein)   12.06.2023 09:34 von Puz_zle     16.01.2024 18:09 von Puz_zle   Views: 342.834
Antworten: 3
Standard XGewO Version 1.1 ab 1. November 2023 Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.01.2023 17:36 von Puz_zle     09.11.2023 15:24 von Roesje   Views: 266.662
Antworten: 5
Unselbstständige Zweigstelle oder Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.10.2023 11:18 von Julia     11.10.2023 11:43 von Marcel Fromm   Views: 101.618
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 256.177 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.530.702


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 228 | Gesamt: 0.557s | PHP: 99.82% | SQL: 0.18%