Gewerbeabmeldung einer GbR |
Hartmut Fries
König
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Gewerbeabmeldung einer GbR |
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Hi aus Herzogenrath!!
Ein Gesellschafter einer aus 2 Gesellschaftern bestehenden GbR hat schriftlich um Abmeldung gebeten. Der zweite Gesellschafter möchte die GbR lt. pers. Vorsprache jedoch aufrechterhalten.
Ein Austritt aus der GbR lässt unser Gewerbeprogramm bei dieser Konstellation nicht zu. Ich müsste beide abmelden. Dies käme für den anderen Gesellschafter einer Abmeldung von Amts wegen gleich.
Mit der Abmeldung des einen Gesellschafters ist lt. einer großen Nachbarkommune die GbR erloschen und der verbleibende Gesellschafter müsste, wen er das Gewerbe weiter ausüben möchte, ein Einzelunternehmen anmelden. Sie weist den zweiten Gesellschafter mit einem Schreiben auf diesen Tatbestand hin und gibt ihm unter Fristsetzung Gelegeneit eine Neuanmeldung vorzunehmen.
Ist dies so richtig?
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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1
14.10.2005 07:37 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Wie das Wort Gesellschaft es schon ausdrückt, müssen dieses mehrere (also mindestens 2) sein. Wenn von zwei Gesellschaftern einer austritt, bleibt also nur noch einer und keine Gesellschaft übrig. (Ausgenommen natürlich die entsprechenden juristischen Personen, wo es in der Tat Ein-Personen-Gesellschaften gibt!)
Was wäre eine Hochzeitsgesellschaft, die nur aus dem Bräutigam besteht?? Nicht einmal ein armseliger Haufen.
Sollte der übrig gebliebene Gesellschafter also weiterhin gewerblich tätig sein, liegt hier eine (nicht nach § 14 GewO meldepflichtiger Vorgang) Änderung der Rechtsform vor. Der austretende Gesellschafter muss abmelden und die Änderung der Rechtsform, von GbR in Einzelunternehmen wäre letztendlich von Amts wegen vorzunehmen.
Wir machen es hier so, dass wir mit dem übrig gebliebenen Gesellschafter Kontakt aufnehmen, klären ob er weiterhin tätig sein will und nehmen die für ihn anfallenden Meldungen (Abmeldung als GbR-Gesellschafter und Anmeldung als Einzelunternehmer) vor.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 14.10.2005 08:01.
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2
14.10.2005 07:59 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Gewerbeabmeldung einer GbR |
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Hej aus Hamm,
das ist so nicht richtig.
Eine GbR ist eine Personengesellschaft. Jeder Gesellschafter ist Gewerbetreibender. Wenn jetzt ein Gesellschafter aus der GbR austritt, erlischt die GbR zwangsläufig und der "überlebende" Gesellschafter ist ein Einzelgewerbetreibender.
Der "Überlebende" muss nichts machen.
Damit dieser erfährt, dass er nicht mehr Gesellschafter der GbR ist, bietet es sich an, Ihn über den Austritt seines Partners zu informieren. Pflicht ist das aber nicht.
Die GbR kann auch nur komplett von einem Gesellschafter abgemeldet werden, wenn er eine Vollmacht des anderen Ges. hat.
Wir kümmern uns nicht um Innenverhältnisse. Wenn einer aussteigen möchte, dann meldet er ab. Egal, ob das dem anderen Gesellschafter passt oder nicht.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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3
14.10.2005 08:02 |
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Antonia Thien
König
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RE: Gewerbeabmeldung einer GbR |
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Hallo Herr Fries,
das Vorgehen "der großen Nachbargemeinde" ist sehr fragwürdig, um nicht zu sagen, nicht richtig. Worauf stützen die ihre Aufforderung mit Fristsetzung?
Wenn ein Gesellschafter aus der GbR austritt, reicht ein Gesellschafteraustritt. Der andere Gesellschafter ist dann automatisch Einzelgewerbetreibender. Da Ihr Gewerbeprogramm aber einen Gesellschafteraustritt nicht zulässt, würde ich die GbR von Amts wegen abmelden und mit gleichem Datum ein Einzelgewerbe wieder anmelden. Die Anmeldung des Einzelgewerbes erfolgt auch von Amts wegen und gebührenfrei. Natürlich kann man vorher mit dem verbleibenden "Gesellschafter" Kontakt aufnehmen, ob er das Gewerbe überhaupt noch ausüben möchte; das machen wir aber in der Regel nicht, weil dazu eigentlich kein Anlass besteht.
Schöne Grüße
Antonia Thien
Stadt Meppen
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4
14.10.2005 08:24 |
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Hartmut Fries
König
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Nochmals aus Herzogenrath,
Die Nachbarkommune informiert den verbleibenden Gesellschafter über den Austritt, meldet die GbR von Amts wegen ab und bittet um Mitteilung, ob er die Tätigkeit als Einzelunternehmer weiter ausüben will. Geht die Gewerbeanmeldung bis zum XXXXXX nicht ein = Frist, geht sie davon aus, dass auch er das Gewerbe nicht weiter ausüben will.
Die "Abmeldung von Amts wegen" ist dann also Richtig?
Gruß
Hartmut fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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5
14.10.2005 08:37 |
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Antonia Thien
König
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RE: Gewerbeabmeldung einer GbR |
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Hallo nochmal,
stimmt alles, was Herr Wiesemeier schreibt!
Ihr Problem ist aber nicht die Theorie, sondern die Praxis, wenn ich das richtig verstanden habe.
Sie haben das Problem, dass Ihr Gewerbeprogramm keine Abmeldung eines Gesellschafters aus der GbR zulässt, oder? Wahrscheinlich meldet Ihr Programm dann beide Gesellschafter ab?! Der verbleibende Gesellschafter, jetzt Einzelgewerbetreibender, ist dann (von Amts wegen ist das falsche Wort) automatisch abgemeldet. In dem Fall müssten Sie dann, weil der Einzelgewerbetreibende ja nichts machen braucht, die Anmeldung des Einzelgewerbetreibenden (zum gleichen Termin) von Amts wegen vornehmen. Eine andere Lösung sehe ich nicht, wenn Ihr Gewerbeprogramm nicht in der Lage ist, einen einzelnen Gesellschafter abzumelden.
Schöne Grüße
Antonia Thien
Stadt Meppen
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8
14.10.2005 09:17 |
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Hartmut Fries
König
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Aber wie bekomme ich jetzt die Kuh vom Eis??
Eine Abmeldung nur für die eine Gesellschafterin geht mit unserem Gewerbeprogramm nicht. Es müssen mindestens zwei übrig bleiben.
Hartmut Fries
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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9
14.10.2005 09:29 |
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Antonia Thien
König
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Wie gesagt, wenn die Abmeldung eines einzelnen Gesellschafters nicht möglich ist, bleibt Ihnen nur der Weg, die ganze Gesellschaft abzumelden und den verbleibenden Gesellschafter als Einzelgewerbetreibenden wieder anzumelden.
Gruß
A. Thien
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10
14.10.2005 09:41 |
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Boshamer
Haudegen
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aus Kierspe!
ich befürchte mal, Herr Fries, dass Sie GERIS benutzen. Dieses Programm ist neben dem Antwort-Zeit-Verhalten auch so nicht prickelnd. Das Problem hatten wir auch und haben es genau so gelöst, wie Frau Tien es vorgeschlagen hat. Ich denke auch, dass das die sauberste Lösung ist.
Gruß Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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11
14.10.2005 09:54 |
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