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Zum Ende der Seite springen 2016-09-29 Bundesdruckerei veröffentlicht Whitepaper zu INSIKA
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2016-09-29 Bundesdruckerei veröffentlicht Whitepaper zu INSIKA

Hinweis auf das Whitepaper der Bundesdruckerei zu INSIKA.

Link

Mehr Fairness und Steuergerechtigkeit im Bargeldgeschäft:
Bundesdruckerei veröffentlicht Whitepaper zum marktreifen INSIKA-Verfahren

Rechts- und Verfahrenssicherheit für Unternehmen und Finanzbehörden
Schwarzgeldkassen und verdeckten Einnahmen einen Riegel vorschieben
Berlin, 29. September 2016. Systematische Steuerhinterziehung mit elektronischen Kassensystemen wird hierzulande zunehmend zum Problem. Laut aktuellen Schätzungen entgehen den deutschen Finanzämtern jährlich mehrere Milliarden Euro durch bewusste Kassenmanipulationen. Um diesem Missstand zu begegnen und um zu mehr Steuergerechtigkeit und faireren Wettbewerbsbedingungen beizutragen, beschloss das Bundeskabinett am dies-jährigen 13. Juli den Entwurf eines „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Dabei geht es auch um technische Lösungen, die Unternehmen eine aktive Bekämpfung von Bargeldbetrug erleichtern und im Falle von Betriebsprüfungen die notwendige Rechts- und Verfahrenssicherheit bieten sollen. Ein solches bereits erfolgreich erprobtes Verfahren ist die INtegrierte SIcherheitslösung für messwertverarbeitende KAssensysteme (INSIKA), welches die Bundesdruckerei in ihrem aktuellen Whitepaper „Mehr Fairness im Wettbewerb – INSIKA schafft Manipulationssicherheit für Registrierkassen, Taxameter und weitere elektronische Aufzeichnungssysteme“ vorstellt.

Im Zentrum des Verfahrens steht die INSIKA-Smartcard, die für jeden einzelnen Geschäftsvorgang und den dazugehörigen Kassenbeleg eine digitale Signatur erzeugt. Auf diese Weise werden aufzeichnungspflichtige Daten automatisch gekennzeichnet, nummeriert und mit einer eindeutigen Zuordnung zum signierenden Unternehmen oder zu einer definierten Kassenstelle gespeichert. „Nachträgliche Manipulationen einzelner Eingaben oder gar der Identität des Karteninhabers sind mit INSIKA ausgeschlossen“, sagt Ulrich Hamann, Vorsitzender der Geschäftsführung (CEO) der Bundesdruckerei GmbH. Das Unternehmen war an der Entwicklung des INSIKA-Verfahrens beteiligt. Über die zusätzlich integrierten Komponenten Sequenzzähler und Summenspeicher bietet INSIKA zudem eine komplette Übersicht über die wesentlichen wirtschaftlichen Kennzahlen, die auch bei einer unangekündigten Betriebsprüfung oder Kassennachschau jederzeit per Knopfdruck abruf- und nachweisbar ist. Damit werden alle wesentlichen Voraussetzungen für eine standardisierte Sicherungseinrichtung erfüllt, ohne dass ehrliche Unternehmer tief in die Tasche greifen müssten. Denn einer der wesentlichen Vorteile des INSIKA-Ansatzes ist: Er kann ohne aufwändige Zertifizierungsverfahren mit jedem elektronischen Aufzeichnungssystem umgesetzt und ohne weitere technische Vorgaben in alle Arten von Registrierkassen, Taxametern, Verkaufsautomaten, Geldspielgeräten und Smartphone- oder Tablet-Apps integriert werden. Kosteneffizienz und Nutzerfreundlichkeit sind aus Sicht der Bundesdruckerei ebenso wichtig wie Technologieoffenheit. Den Nutzern des INSIKA-Verfahrens sollten keine zusätzlichen Patent- oder Lizenzgebühren aufgebürdet werden. „Kosten entstehen lediglich über die einmalige Anschaffung der INSIKA-Smartcard, die bei mehrjähriger Nutzung im zweistelligen Eurobereich liegen“, so Hamann. Zudem werde der Einsatz des kryptografischen Manipulationsschutzes die Bedienfunktionen vorhandener Kassensysteme nicht verändern. Hamann: „Damit können alle, die täglich mit großen Bargeldsummen arbeiten – ob Mitarbeiter im Verkauf, Kellner im Restaurant oder Taxifahrer – ohne jeglichen Umstellungs- und Schulungsaufwand die neue Technologie nutzen.“


Link zum Whitepaper der Bundesdruckerei


Grüße

__________________
gmg
1 30.09.2016 07:07 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Erfahrungsaustausch mit Verbandsvertretern

Noch ein Denkanstoß gefällig?

Erfahrungsaustausch mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK

Gemeinsamer Erfahrungsaustausch: In der Senatsverwaltung für Finanzen fand am 30. August 2016 ein Treffen zwischen Vertretern der Steuerabteilung unter Leitung der Staatssekretärin, Frau Dr. Sudhof, mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK statt.

Besprochen wurde die verpflichtende Einführung des sogenannten Fiskal-Taxameters in allen Berliner Taxibetrieben zum 01. Januar 2017 und die „Untersuchung zur Wirtschaftlichkeit des Taxigewerbes in Berlin“.

Einigkeit bestand darin, dass gegen Steuerverkürzungen in der Taxibranche weiterhin konsequent vorgegangen werden muss. Zusätzlich zu den bisherigen Prüfungsmaßnahmen wird die Steuerverwaltung ab dem 01. Januar 2017 den Betrieb eines Taxis ohne Fiskaltaxameter ausnahmslos beanstanden und die gesetzlichen Folgerungen ziehen

Link zur Meldung

Darüber hinaus gibt es dort auch noch der Verweis zum Protokoll zur Besprechung am 30.8.2016 der Senatsverwaltung für Finanzen mit Verbandsvertretern des Berliner Taxigewerbes und der IHK Berlin.

Nachahmenswert??

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 30.09.2016 13:35.

2 30.09.2016 13:32 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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