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Sandkorn
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Folgen einer Gewerbeanmeldung trotz GU

Guten Tag an alle !
Ich habe mich hier angemeldet, weil mich einige Fragen sehr beschäftigen, die jemand im Bekanntenkreis in mir ausglöst hat, die ich gern mal beantwortet hätte.
Die Person hat seit 1999 eine GU für alle Gewerbe lt GZR Auszug aufgrund Unzuverlässigkeizt mehrerer Firmen 1993-99. Ferner erfolgten trotz Untersagung nochmals 2 Anmeldungen (inkl Verurteilung nach §266 Stgb) lt GZR von 2003.

Jetzt machte die Person eine Insolvenz mit Restschuldbefeiung (erledigt 2012) und parallel sein Meister (Handwerk) und meint nun, aufgrund des Meisterabschluss und erledigter Insolvenz, könne er jetzt problemlos wieder ein Gewerbe anmelden, weil Schulden weg sind und Meister als Befähigung zähle, ein Betrieb zuverlässig führen zu können! Eine Unbedenklichkeitserklärung von FA vorlegen, würde zudem voll ausreichen.

Mich interessiert jetzt, ob das ernsthaft so einfach geht, wie sich das die Person jetzt "so schön ausmalt". Genauer, was vor Ort auf dem Gewerbeamt passiert, wenn er jetzt ein Baugewerbe anmelden will und keine GZR Auszug vorlegen muss, ob er erst mal problemlos/ automatisch ein Gewerbeschein bekäme? Oder ob die SB im PC sieht , dass eine GU seit 1999 vorliegt und Gewerbeanmeldung sofort ablehnt ???

Bei erlaubnispfl Gewerbe muss man, soweit ich mich bereits belesen habe, eigentlich sofort ein GZR Auszug bei Gewerbeanmeldung mit vorlegen, da weiß ja die SB sofort, dass eine GU vorliegt. Aber sonst, weiß/sieht es eine SB bei der Gewerbeanmeldung wohlmöglich gar nicht und hat Antragsteller freie Bahn bis es mal zufällig auffliegt ?
Das kann ja sein - aber wahrscheinlich gehts doch erst mal probemlos . Daher frage ich jetzt hier auch mal nach, wie das bei Gewerbeamt abläuft.

Vielen Dank für Eure Beantwortung dieser rein informativen Frage zum Ablauf .
1 07.09.2012 10:29 Sandkorn ist offline E-Mail an Sandkorn senden Beiträge von Sandkorn suchen
Solon
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Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
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Guten Tag Sandkorn,
nach einer GU darf ein Gewerbe erst wieder ausgeübt werden, wenn es von der zuständigen Behörde auf Antrag wieder gestattet worden ist.
Wird trotz GU ein Gewerbe ausgeübt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Eine Gewerbeausübung trotz GU könnte auch einer zukünftigen Wiedergestattung entgegenstehen.

Gruß Runge
2 07.09.2012 11:13 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Solon
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Sandkorn
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Guten Tag (Herr) Runge , Danke für Ihre schnelle Antwort.

Das habe ich bereits auch gelesen mit dem "Antrag auf Wiedergestattung eines Gerbes nach Untersagung" - das meinten Sie sicher - und meine auch das es so einfach alles nicht geht.
Ebenso bin ich als Laie auch Ihrer Meinung, dass eine Wiedergstattung schwierig werden könnte, wenn jemand schon 2 x (!!!) wieder 2002 und 2003 einfach Gewerbe angemeldet hat und was mit § 266StgB anhängig war, eigentlich schlechte Karten haben müsste, wieder eine Gestattung - sebst bei Antrag der ja noch nicht erfolgte- zu bekommen.

Also das eine Insolvenz statt fand und jetzt ein Meisterabschluss vorliegt, ist wohl kein Indiz dafür, dass er jetzt wieder eine Erlaubnis bekommen könnte ??? Meister könnte er also auch umsonst gemacht haben - obwohl er das dafür gemacht hat - wieder auf Kredit übrigens ! Und wenn nur erlaubnisfreies oder auch das nicht ?

Also sein Plan das er mit Meister gemacht zu haben, jetzt von null einfach wiedr starten darf, kann man ausschließen, weill er "sehr" unzuverlässig in Vergangenheit war ?
Wäre ja nur fair - nur prüft das ein Gewerbeamt jetzt auch sooo intensiv oder rutsch der vielleicht da durch und kann ab morgen fleißig Rechnung wie damals legen und endlcih wieder schnell zu Tascehngeld kommen, was ja charakterlich sein Sinn und Ziel der Selsbständig damals wie heute ist ! Nur weiß das das Amt LEIDER nicht.

Einkommensstatus ist ürigens Harz 4 , wo davon ausgegangen werden kann, dass erneut schulden anlaufen würden, wenn sie ihm das jetzt wieder Genehmigen würden ! Kann auch das Grund sein, dass die GU erhalten bleibt ?

Vielen Dank für Ihre Beratung und Zeit, aber es wäre beruhigend zu wissen, dass seine Chancen trotz Meister und Insolvenz weiterhin schlecht stehen, eine GE wieder zu erlangen, weil es bei manchen Leuten besser ist für dei Allgemeinheit, dass sie nicht über Rechnungslegung zu viel Geld kommen und Rechnungen wieder nicht zahlen wollen, weil sie Geld besitzen wollen und nicht an andere abgeben !
LG
3 07.09.2012 12:49 Sandkorn ist offline E-Mail an Sandkorn senden Beiträge von Sandkorn suchen
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