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Zum Ende der Seite springen Voraussetzungen Bewachungsgewerbe?
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Spiderman Spiderman ist männlich
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Voraussetzungen Bewachungsgewerbe?

Hallo liebes Forum,

meine Frage bezieht sich auf die Erlaubnis nach §34a, die für ein Bewachungsgewerbe benötigt wird, das Person XY anmelden möchte.

Für den Antrag werden verschiedene Auszüge benötigt. Müssen diese denn "leer" sein?

Was ist wenn Person XY Schulden hat und auch Gerichtsvollzieher Geld einfordert? Kann er dann ein Bewachungsgewerbe anmelden?

Was ist wenn Person XY mal eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zahlen musste, wegen was weiß ich nicht, die aber NICHT im Führungszeugnis aufgeführt sind, jedoch im behördlichen das vom Landratsamt unserer Informationen nach abruft?

Was ist mit wenn Person XY ein Bußgeld wegen 1000 € wegen einem Gewerbe zahlen musste? Dieser Bußgeld wurde vom Gewerbeamt bzw. Landratsamt oder Gemeinde ausgestellt.

Person XY hat schon ca. 5 Jahre als Privatdetektiv und im Objektschutz gearbeitet und sich in dieser hinsicht nie etwas zu schulden kommen lassen und ist doch somit zuverlässig genug auch als selbstständiger Leben und Eigentum zu beschützen, wenn er es als Angestellter ja auch tut oder sieht Person XY das falsch?!
1 07.05.2012 20:06 Spiderman ist offline E-Mail an Spiderman senden Beiträge von Spiderman suchen
Solon
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RE: Voraussetzungen Bewachungsgewerbe?

Moin,

leer müssen die nicht unbedingt sein. Es kommt halt immer auf die Verfehlung an.

An den Gewerbetreibenden sind viel höhere Maßstäbe an die Zuverlässigkeit zu setzen als an den Mitarbeiter. Der Angestellte kann schulden haben, da es für ihn ja nicht für die Tätigkeit von Bedeutung ist, dass er in geordneten Lebensverhältnissen lebt. Der Gewerbetreibende muss allerdings Leistungsfähig sein und ob er das mit Schulden sein kann ist grundsätzlich fraglich. Dabei ist auch zu beachten, um welche Schulden es sich handelt. Schulden bei Finanzamt und Sozialversicherungsträger gehen meist überhaupt nicht (kommt aber auch auf die Höhe an). Die Abführung davon gehört u.a. zu den Berufspflichten und eine Verletzung kann zur Gewerbeuntersagung führen.

Gruß

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2 09.05.2012 08:24 AföO ist offline E-Mail an AföO senden Beiträge von AföO suchen
Solon
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3 09.05.2012 10:01 Spiderman ist offline E-Mail an Spiderman senden Beiträge von Spiderman suchen
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