unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbeanmeldung wo erforderlich??? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeanmeldung wo erforderlich???
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 01.09.2010
Beiträge: 36
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 179.231
Nächster Level: 195.661

16.430 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeanmeldung wo erforderlich???

Hallo Forenmitglieder,

ich habe hier ein kleines Problem an dem ich schon einige Zeit zu knabbern habe und das ich schön langsam lösen muss: Kopfkratz
Im Gesetz und Kommentar finde ich dazu nix... Wand

Betrieb A ist seit Jahren hier bei uns angemeldet in A-Dorf.
Es handelt sich um die ABC GmbH (beispielhaft), im HRB steht die Geschäftsanschrift in A-Dorf.
Seine Betriebsstätte liegt aber in B-Dorf, lediglich die Verwaltungsadresse ist hier bei uns in A-Dorf.
Nun erhilet ich gestern noch einen Anruf des Geschäftsführers mit der Frage ob der Betrieb denn hier in A-Dorf überhaupt gemeldet sein müsse? Weil für ihn wäre es besser wenn der Betrieb in C-Dorf gemeldet sei (ja er brachte wiederum eine völlig neue Adresse ins Spiel).

Liege ich richtig? Weißnicht Weißnicht Weißnicht
Ich habe geantwortet dass er den Geschäftssitz in A-Dorf auch woanders hin verlegen könne (ist ja nur eine Geschäftsanschrift), und die Betriebsstätte in B-Dorf angemeldet sein müsste (es handelt sich um ein Krankenhaus).
Hätte er die Geschäftsanschrift in A-Dorf überhaupt anmelden müssen?
Es hätte doch gereicht nur an der Betriebsstätte die Gewerbeanmeldung zu machen? Weißnicht

Therme

__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont."
(Konrad Adenauer)
1 24.04.2012 09:18 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Pedda   Zeige Pedda auf Karte Pedda ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-510.jpg

Dabei seit: 30.06.2011
Beiträge: 222
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.038.203
Nächster Level: 1.209.937

171.734 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Geschäftsanschrift einer GmbH wird doch bestimmt durch die Mitteilung aus dem Handerlsregisterauszug, oder irre ich da? Zumindest halte ich mich strikt an das was da drin steht, sowohl bei der Geschäftsanschrift, den gesetzlichen Vertretern, als auch bei den angemeldeten Tätigkeiten!

__________________
... und immer schön locker durch die Hose atmen!

Gruß
Pedda

Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen!

2 24.04.2012 10:06 Pedda ist offline E-Mail an Pedda senden Beiträge von Pedda suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.965.575
Nächster Level: 5.107.448

141.873 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Gewerbeanmeldung wo erforderlich???

Moin aus Rheinhessen,

in dem geschilderten Fall würde ich den meldepflichtigen Sitz der Firma in A-Dorf annehmen - bei der hier zuständigen Behörde also Pflicht zur Gewerbeanmeldung "Hauptniederlassung"
In B-Dorf wäre eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle nach § 14 anzuzeigen.
Wenn der Gewerbetreibende nun seine Firma in C-Dorf anmelden will kann er dort entweder
- eine weitere Zweigniederlassung / unselbständige Zweigstelle anzeigen
- den Sitz der Hauptniederlassung von A-Dorf nach C-Dorf verlegen

In letzterem Fall würde ich freundlich darauf hinweisen, dass diese Sitzverlegung dem Handelsregister ebenfalls anzuzeigen ist und dies nur mittels einer Gesellschafterversammlung in Beisein eines Notars beschlossen werden kann.

Vermute ich richtig, dass die Kosten in C-Dorf günstiger sind als in A-Dorf??

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 24.04.2012 12:13 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
Mitglied


Dabei seit: 01.09.2010
Beiträge: 36
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 179.231
Nächster Level: 195.661

16.430 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Therme


www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbemeldung oder doch nicht...

...Hallo Rheinhesse... Danke

könnte möglich sein. Glaub ich aber nicht mal, wir sind ländliche Grenzregion ich glaube dass es kaum günstiger geht als bei uns...

Die GmbH wurde in den letzten Jahren unbenannt und der Eigentümer hat gewechselt....

Ich werde mich jedenfalls strikt ans HR Lesen halten, dann ist für mich und mein Gewerberegister alles i.O..
Und sollte es woanders günstiger sein, naja dann isses halt so.

Therme Augen rollen

__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont."
(Konrad Adenauer)
4 24.04.2012 13:25 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbeanmeldung wo erforderlich???


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     17.04.2024 20:50 von Puz_zle   Views: 2.281.513
Antworten: 37
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.219
Antworten: 8
Versagung der Bewachungserlaubnis nach § 34 a GewO Bewachungsgewerbe   09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich     09.04.2024 09:48 von Jasmin Kranich   Views: 141
Antworten: 0
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 16.854
Antworten: 4
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 8.074
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 22.501 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 887.892.125


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 103 | Gesamt: 0.187s | PHP: 99.47% | SQL: 0.53%