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Zum Ende der Seite springen Vollmacht zur Gewerbeanmeldung
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Lolli11   Zeige Lolli11 auf Karte Lolli11 ist männlich
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Vollmacht zur Gewerbeanmeldung

Liebe Kollegen und Forenmitglieder,

hier in meiner Anstalt tat sich die Frage nach dem Umgang mit GWA auf, welche nicht durch den Gewerbetreibenden selbst sondern durch einen Bevollmächtigten getätigt wird.

Ist dieser Bevollmächtigte für die Anmeldung eigentlich unterschriftsberechtigt? Da wir zwar noch mit den alten Vordrucken arbeiten, meistens die Anmeldung aber schon über den PC erfolgt, wäre ja dann eine Unterschrift vom Bevollmächtigten zu leisten.

Ich denke mal, dass eine vom Gewerbetreibenden unterschriebene Vollmacht auch eine für den Anmeldevorgang notwendige Unterschrift umfasst. Andere Kollegen haben da andere Meinungen.

?

Wie wird denn das bei Euch so gehandhabt.

Schon mal danke aus Berlin

__________________
Es grüßt der Loll
1 25.01.2012 12:41 Lolli11 ist offline E-Mail an Lolli11 senden Beiträge von Lolli11 suchen
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Vollmacht zur Gewerbeanmeldung

Moin aus Rheinhessen,
ein Blick in Ziff. 5.3 GewAnzVwV belegt, dass diese Möglichkeit wohl gegeben ist. Ich nehme dann gerne eine Kopie der Vollmacht zu den Akten (oder das Original - wenn es nicht noch anderweitig gebraucht wird).
Zitat:
Wird die Anzeige persönlich erstattet, soll insbesondere bei der erstmaligen Anmeldung die Identität des Anzeigenden und soweit möglich auch die Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“ anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis, Reisepass) überprüft werden. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, kann der Nachweis seiner Voll-macht verlangt werden; bestehen in diesem Fall oder bei einer durch die Post übersandten Gewerbeanzeige Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden oder an der Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“, sollen die Zweifel durch geeignete Maßnahmen (z. B. schriftliche oder fernmündliche Rückfrage, Bitte um persönliches Erscheinen, Anfrage bei der Meldebehörde usw.) geklärt werden.


__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 25.01.2012 13:02 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Wir lassen uns bei nicht persönlicher Vorsprache eine Vollmacht aushändigen und verlangen eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) des anzumeldenden Gewerbetreibenden. Die GewA wird dann von dem Bevollmächtigten i.V. unterschrieben.
Das hat bisher immer prima geklappt.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
3 25.01.2012 13:27 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
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Hallo aus Helmstedt,

so halten wir das hier auch!

Mit Grüßen aus Helmstedt
4 26.01.2012 08:13 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
Lolli11   Zeige Lolli11 auf Karte Lolli11 ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von Lolli11


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Liebe Kollegen,

vielen Dank!!!

anbeten

Ihr habt mir, wie so oft sehr geholfen, mich in meiner Argumentation zu unterstützen

__________________
Es grüßt der Loll
5 26.01.2012 16:11 Lolli11 ist offline E-Mail an Lolli11 senden Beiträge von Lolli11 suchen
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