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Änderung Name GmbH |
BürgerbüroAm

Jungspund

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Liebe Forenmitglieder,
bei mir ist eine GmbH gemeldet die nun ihren Namen hat ändern lassen.
Nun ist mir nicht ganz klar ob ich eine Ummeldung machen muss, den Namen einfach manuell ändere oder ob ich die alte Firma abmelden und eine neuen anmelden muss?
(Beispiel: Firma Bauwerke GmbH in Bauleistungen Maier GmbH)
Muss die Namensänderung im Handelsregister geändert werden?
Vielen Dank für eure Hilfe.
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1
24.01.2012 11:59 |
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Solon
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Rheinhesse
Haudegen
  

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aus Rheinhessen,
da war Menschel ein wenig schneller und hat vollumfänglich recht. Ergänzend wäre noch hinzuzufügen, dass ich bei Kenntnis derartiger Veränderungen die Gewerbetreibenden auf die Möglichkeit einer Gewerbeummeldung in solchen oder ähnlichen Fällen hinweise. Dazu benutze ich u. a. folgenden Passus:
| Zitat: |
| Diese Veränderung ist nach den Bestimmungen des § 14 Gewerbeordnung zwar nicht anzeigepflichtig, durch die 3. Novelle der Gewerbeordnung im Jahre 2002 wurden jedoch die Anzeigevordrucke zur Gewerbeummeldung erweitert, so dass Gewerbetreibende nicht auf die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GewO genannten Tatbestände beschränkt sind, sondern die Gewerbebehörde im Rahmen einer Ge-werbeummeldung auch freiwillig über sonstige Änderungen informieren können. |
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__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 24.01.2012 14:58.
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3
24.01.2012 13:45 |
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BürgerbüroAm

Jungspund

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Themenstarter
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Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.
Dachte ich mir schon fast.
Aber man will ja sicher gehen.
Einen schönen restlichen Arbeitstag!
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4
24.01.2012 14:08 |
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