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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Definition Schank-/ Speiseraumfläche » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Definition Schank-/ Speiseraumfläche
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schnixx schnixx ist männlich
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Definition Schank-/ Speiseraumfläche

Hallo,

ich bin derzeit auf der Suche nach einer Definition für eine Schank-/
Speiseraumfläche. Sofern es eine verbindliche Denition gibt wäre ich dafür sehr dankbar.

Gruß
schnixx
1 21.01.2012 18:50 schnixx ist offline Beiträge von schnixx suchen
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Wittgensteiner   Zeige Wittgensteiner auf Karte Wittgensteiner ist männlich
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RE: Definition Schank-/ Speiseraumfläche

Hallo,

meiner Meinung nach ist eine Schank- und / oder Speiseraumfläche die Fläche die den Gästen für die Einnahme von Speisen / Getränken zur Verfügung steht.

Inwiefern meine Auffassung allerdings verbindlich ist kann ich nicht sagen.

Gruß aus Wittgenstein

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2 23.01.2012 07:38 Wittgensteiner ist offline E-Mail an Wittgensteiner senden Beiträge von Wittgensteiner suchen
Solon
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Ulrike Solke   Zeige Ulrike Solke auf Karte Ulrike Solke ist weiblich
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RE: Definition Schank-/ Speiseraumfläche

Nach Kommentar Michel/Kienzle/Paul ist die Definition : Räume, in denen Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht oder verzehrt werden.

Gruß
Ulrike Solke
3 23.01.2012 09:31 Ulrike Solke ist offline E-Mail an Ulrike Solke senden Beiträge von Ulrike Solke suchen
schnixx schnixx ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von schnixx


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Hallo,

leier war ich länger nicht mehr online.

das problem besteht darin, dass wir eine vinothek mit ca 100m² haben und in dieser werden weine, liköre usw ausgestellt. Es sollen lediglich 2 tische den gästen im innenbereich und 2 im Außenbereich (mit sondernutzungsgenehmigung) zur verfügung gestellt werden.

Die frage ist jedoch, ob der gesamte innebereich von 100 m² oder nur die mit tischen und stühlen in anspruch genommenen m² zählen.

Gruß
Schnixx
4 06.02.2012 19:09 schnixx ist offline Beiträge von schnixx suchen
J. Simon   Zeige J. Simon auf Karte J. Simon ist männlich
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Hallo Schnixx,

du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet: Schankfläche ist dann eben nur der Bereich, in dem sich die Gäste zum Verzehr von Getränken an Ort und Stelle aufhalten. Ich habe einen ähnlichen Fall. Der vordere Teil der Vinothek wurde als Ladengeschäft genehmigt, der hintere als Gaststätte. Allerdings gibt es dort mehr Sitzplätze mit einer kleinen Theke und Gästetoiletten.

Das Ladengeschäft bleibt sonntags natürlich geschlossen.großes Grinsen

VG J. Simon

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von J. Simon: 07.02.2012 08:17.

5 07.02.2012 08:14 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
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Hallo aus dem verschneiten Helmstedt,

ich habe gerade eine geltende Definition für Schank- und Speiseraumfläche gefunden:

Am 01. März 2005 wurde zwischen der Dehoga und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Vereinbarung hinsichtlich des Erreichens des Rauchverbotes in Hotellerie und Gastronomie abgeschlossen.

Dabei wurden verschiedene Begriffe definiert. So auch der der Gastfläche. Danach heißt es, dass Gastfläche im Sinne der Vereinbarung der Bereich ist, wo Tische und Stühle für den Aufenthalt von Gästen bereit gehalten werden.

Insofern dürfte es sich um eine rechtsverbindliche Definition handeln, die Anwendung finden darf.

Nachtrag:
Auch im Urteil des Bundesverfasungsgerichtes zum Nichtraucherschutz in Gaststätten vom 30.07.2008 ist auf Seite 26 diese Definition angewandt worden.


Mit Grüßen aus Helmstedt.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Delius: 09.02.2012 11:30.

6 09.02.2012 11:24 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
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