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GmbH i. G. in GmbH umwandeln? |
OrdnungLRASM

Grünschnabel
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| GmbH i. G. in GmbH umwandeln? |
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Guten Morgen,
in unserem Zuständigkeitsbereich wurde Mitte letzten Jahres eine GmbH i. G. angemeldet. (Ganz normale Anmeldung nach § 14 GewO mit üblichen Gebühren für die Gewerbeanmeldung = 25 €)
Jetzt ist eben diese GmbH ins Handelsregister eingetragen und möchte nun, dass sie auch im Gewerberegister als "richtige" GmbH eingetragen ist.
Ist nunmehr eine Abmeldung der GmbH i. G. und Neuanmeldung der GmbH erforderlich oder kann dies durch Ummeldung ect. gemacht werden? Im eigentlichen Sinne handelt es sich hierbei ja um den Wechsel einer Rechtsform (Einzelunternehmen -> GmbH).
Vielen Dank
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1
11.01.2012 07:54 |
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Runge

Routinier
 
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
wenn Sie es ganz eng sehen wollen, hätte nicht die GmbH i.G. das Gewerbe anmelden müssen, sondern die einzelnen Gesellschafter. So lange sie in Gründung ist, ist es ja noch keine juristische Person.
In Ihrem Fall würde ich die Gewerbeanzeige jetzt intern ändern (ohne i.G. und Ergänzung um die Registernummer).
Viele Grüße und (das darf man wohl jetzt auch noch) ein frohes und gesundes neues Jahr 2012 wünscht
Regina Runge
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2
11.01.2012 08:18 |
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Solon
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Hartmut Fries
Routinier
 
Dabei seit: 26.07.2005
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Hi aus Herzogenrath,
genau so händel ich das auch, Anmeldung der GmbH i.G., wenn neben der notariellen Gründungsurkunde eine Einverständniserklärung aller Gesellschafter vorliegt, dass die Firma vor Eintragung ins HR beim Gewerbeamt angemeldet wird (5.3 dritter Absatz GewAnzVwV).
Sobald die Eintragung beim HR erfolgt ist, ändere ich die Gewerbekartei.
__________________ Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
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3
11.01.2012 08:39 |
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Marcel Fromm
Tripel-As

Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 152
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Ich schließe mich vollumfänglich meinen bisherigen Vorrednern an. Auch ich melde eine GmbH i.G. an und weise ausdrücklich darauf hin, dass vor Eintragung ins HR die Gesellschafter persönlich haften.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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4
11.01.2012 10:12 |
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PHK
Jungspund

Dabei seit: 15.07.2009
Beiträge: 14
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Guten Morgen,
gleiches Problem habe ich aktuell mit einer UG iG -> UG.
Ich frage mich, warum Ihr das so handhabt.
OrdnungLRASM hat mit dem Wechsel der Rechtsform ja nicht unrecht. Meines Erachtens wäre eine klare Trennung zu vollziehen durch eine Gewerbeabmeldung der UG iG und -anmeldung der niedergelegten UG.
Eine interne Ergänzung hat zur Folge, dass man entweder die ursprüngliche Gewerbeanmeldung ändert oder eine Gewerbeummeldung "von Amts wegen" machen muss, in welcher der Ummeldegrund HR Niederlegung o.ä. eingetragen wird. Somit gibt es keine ursprüngliche Anmeldung für die juristische Person, da es sich bei einer GmbH oder UG in Gründung um ein Einzelunternehmen (des/der jeweiligen Geschäftsführer/s) handelt.
Es steht in der Kommentierung von L/R nichts diesbezüglich drin - weder zum §14 GewO noch zur GewAnzVwV.
Viele Grüße
PHK
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5
07.03.2012 08:42 |
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domim
Mitglied
 
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Beiträge: 43
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Hallo,
ich schließe mich meinem Vorgänger an. Wir handhaben dies genauso. Hat die GmbH i.Gr. mehrere Gesellschafter, so muss zudem auch jeder einzeln seine Anmeldung vornehmen (analog zur GbR). Ist die GmbH dann beim AG eingetragen, so muss die GmbH i.Gr. abgemeldet und die GmbH neu angemeldet werden.
Viele Grüße
domim
__________________
Feierabend!!!
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6
09.03.2012 12:25 |
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