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Zum Ende der Seite springen 2011-12-28 Spielhallengesetz NRW in der Mache
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2011-12-28 Spielhallengesetz NRW in der Mache

Das Spielhallengesetz NRW scheint in den letzten Zügen zu liegen.

NRW VERSTÄRKT KAMPF GEGEN AUTOMATENSPIELSUCHT

Die Landesregierung von NRW verstärkt den Kampf gegen die Automaten-Spielsucht. Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) berichtet, wird derzeit ein Ausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag erarbeitet. Der Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense, sagte der Zeitung, es werde Einschränkungen beim Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen geben. "Wir diskutieren derzeit darüber, ob ein Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen festgelegt wird", so Lersch-Mense. Im Gespräch seien 250 bis 350 Meter. Spielhallen sollen in NRW künftig zwischen ein Uhr nachts und sechs Uhr morgens nicht mehr öffnen dürfen. Die Zahl der Spielautomaten in Gaststätten wird von drei auf zwei Geräte begrenzt. Die Summe, die Spieler pro Stunde maximal verlieren können, soll von 33 auf 20 Euro abgesenkt werden. Das neue NRW-Gesetz soll 2012 in Kraft treten.

Fundstelle

Grüße

__________________
Neufassung der SpielVO
"die Möglichkeit vorhanden ist, sämtliche erforderlichen Daten für steuerliche Erhebungen nach den Vorschriften der Abgabenordnung zu dokumentieren.“


1 28.12.2011 17:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Hallo gmg,

da war ich gestern früh beim Lesen der RP auch ganz baff, da ich die Landtagsseite NRW regelmäßig
"besuche" und dazu nicht einmal ansatzweise etwas gelesen hatte.

Die letzte Anfrage zu diesem Thema wurde wie folgt beantwortet:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dok.../MMD15-2549.pdf


Und Gesetzesvorhaben haben im Gegensatz zu Staatsverträgen den Charme, dass man sich an "Anhörungs- /Beratungsvorgaben" halten muss,

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Web...ebung_Flash.jsp


Wenn man sich als die Pressemitteilung von Herrn Lersch-Mense, so die RP, durchliest, verwundert einiges,
denn bei "News "
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/Web...esseAktuell.jsp konnte man nichts lesen
und bei "aktuelle Gesetzgebungsverfahren" http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_...ahren/index.jsp konnte man auch nichts lesen.


Und hinzu kommt, dass offenbar nicht einmal bekannt ist, dass es gar keine Festlegung in der SpielV zu einem "maximalen Spielverlust pro Stunde" gibt, sondern lediglich zu einem maximalen Kasseninhalt bei einer nicht definierten und nicht kontrollierten / kontrollierbaren Maßeinheit.

Mich würde sehr interessieren, wie es zu der Stellungnahme von Herrn Lersch-Mense gekommen ist, von wem er "beraten" wurde?


VG
Meike
2 29.12.2011 07:07 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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RE: 2011-12-28 Spielhallengesetz NRW in der Mache

Zitat:
Original von gmg
Das Spielhallengesetz NRW scheint in den letzten Zügen zu liegen.

NRW VERSTÄRKT KAMPF GEGEN AUTOMATENSPIELSUCHT

Die Landesregierung von NRW verstärkt den Kampf gegen die Automaten-Spielsucht. Wie die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) berichtet, wird derzeit ein Ausführungsgesetz zum Glückspielstaatsvertrag erarbeitet. Der Chef der Düsseldorfer Staatskanzlei, Franz-Josef Lersch-Mense, sagte der Zeitung, es werde Einschränkungen beim Automatenspiel in Gaststätten und Spielhallen geben. "Wir diskutieren derzeit darüber, ob ein Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen festgelegt wird", so Lersch-Mense. Im Gespräch seien 250 bis 350 Meter. Spielhallen sollen in NRW künftig zwischen ein Uhr nachts und sechs Uhr morgens nicht mehr öffnen dürfen. Die Zahl der Spielautomaten in Gaststätten wird von drei auf zwei Geräte begrenzt. Die Summe, die Spieler pro Stunde maximal verlieren können, soll von 33 auf 20 Euro abgesenkt werden. Das neue NRW-Gesetz soll 2012 in Kraft treten.

Fundstelle

Grüße

Arbeit verfehlt?

Es wird sich auch jetzt wieder nichts ändern! Sechszehn unterschiedliche Ausführungsgesetze?

Man muss doch gar nicht um bzw. gegen die Spielsucht zu kämpfen, wen man sich zunächst um einen allumfassenden und nationalen Glücksspielstaatsvertrag kümmern würde. Da muss alles untergebracht und berücksichtigt sein.

Offenbar hat die Vergangenheit uns schon wieder eingeholt.

Gibt es so etwas auch in anderen Branchen?
3 29.12.2011 08:51 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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anders das ist aber nicht richtig.

NRW kann ohne andere Bundesländer ihre Entscheidung fällen.
Einzige was sie nicht bestimmen können ist der maximale Stundenverlust. Der ist Bundessache
4 29.12.2011 11:23 koeppx ist offline Beiträge von koeppx suchen
anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Zitat:
Original von koeppx
anders das ist aber nicht richtig.

NRW kann ohne andere Bundesländer ihre Entscheidung fällen.
Einzige was sie nicht bestimmen können ist der maximale Stundenverlust. Der ist Bundessache
Hallo koeppx,

das ist ja das Schlimme!

Ist hier nicht Logik, eine nationale Machbarkeit und dauerhafter Spielerschutz gefragt?

Was trägt NRW oder die anderen Bundesländer denn wirklich zu einem kontrollierten deutschen Glücksspiel und Spielerschutz ab 2012 bei?

Nach wie vor nichts, obwohl die Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, in einem Fernsehgespräch mit einem gewissen Stolz „Verbesserungen“ und „wir machen…“ angekündigt hatte! Alles wieder nur die üblichen und nichtssagenden Sprüche.

Auch mit dem anstehenden Glücksspielstaatsvertrag kommt keine Verbesserung und Rechtssicherheit, nur ein weiteres Beschneiden von Fehlern aus der Vergangenheit oder neue geschaffene Fehler.

Dafür schaffen die verbliebenden fünfzehn Bundesländer es wieder einmal, sich in Europa so richtig zu blamieren, indem sie noch nicht einmal, ein nach europäischen Vorgaben ausgerichtetes, deutsches Glücksspielgesetz erstellt haben.

Das müssen jetzt, die nicht mit dem deutschen Glücksspielchaos vertrauter EU – Partner nachholen.

Wir sollten uns nicht so viel um andere Länder kümmern, denn es gibt in unserem Land noch sehr viel zu tun.

Dafür schafft man (20) neue monopolitische Sportwetten Vermittler, die nur Abgaben in Höhe von 5 % tätigen müssen?

Ich habe bisher noch keine Informationen oder einen Verbraucherschutz gesehen, der die verbindlichen und bindenden Auflagen für Sportwetten Vermittler enthält.

Muss man als Bürger des Landes dafür Verständnis haben?

Gruß
anders
5 29.12.2011 13:09 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
Meike
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Hallo zusammen,

heute lese ich nun wieder etwas von einem Spielhallengesetz NRW in der Presse, aber finde dazu keinerlei Hinweise auf der Landtagsseite.

Wer weiß mehr?

VG
Meike


http://www.derwesten.de/politik/staedte-...-id6286889.html
Dortmund, Witten, Hagen und viele andere Städte in NRW wollen den Wildwuchs der Spielhallen nicht mehr länger hinnehmen. Sie wollen mit strengeren Regeln die Neuansiedlung von Daddelbuden verhindern. Auch das Land NRW arbeitet mit Hochdruck an einem Spielhallen-Gesetz.
Für die Betreiber von Spielhallen brechen harte Zeiten an: Viele Städte an Rhein und Ruhr gehen gegen den Wildwuchs der „Daddelbuden“ oder Online-Spielbüros vor. Die Landesregierung arbeitet parallel dazu „mit Hochdruck“ an einem neuen Gesetz, das die Gründung neuer Spielhallen deutlich erschweren dürfte. Hintergrund: Seit 2006 ist die Zahl der Geldspielautomaten in NRW von 26 000 auf fast 40 000 regelrecht explodiert. Eine neue, freizügige Spieleverordnung hatte dies begünstigt. Der „Expansionstrend“ ist ungebrochen, wie die Stadt Dortmund in einem Experten-Papier feststellt. Inzwischen sind vielerorts Großspielhallen mit über 100 Automaten, so genannte „Entertainment-Center“ entstanden.
Wörtlich heißt es in der Vorlage zum Dortmunder „Masterplan Vergnügungsstätten“: „Seit Vorliegen der aktuellen Spieleverordnung bestimmt einn neuer Expansionstrend den markt. Dieser wird begünstigt durch die Regelung, dass je Konzession nunmahr zwölf anstelle von bisher zehn Geldspielgeräten aufgestellt werden dürfen. Allein zwischen januar 2006 und Oktober 2010 stieg in Dortmund die Zahl der Geldspielgeräte von 1396 auf 1634.“
Dortmund arbeitet also an einem „Masterplan Vergnügungsstätten“. Ähnliche Pläne gibt es in Witten, Hamm, Paderborn, Hagen, Bochum, Krefeld, Mönchengladbach, Bielefeld und zahlreichen anderen Kommunen. Die Städte wollen zum Beispiel Mindestabstände zwischen Spielstätten festschreiben und verhindern, dass diese Geschäfte an Orten entstehen, wo viele Kinder anzutreffen sind .
6 27.01.2012 06:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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