Voll berufstätig & Ebay-Händler? |
Solon
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J. Simon
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 1.548
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
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Hallo Grunio,
bevor jemand anfängt, ein Geschäft aufzubauen, sollte er wissen, was zu tun ist. Wenn du das nicht weißt, dann mache dich schlau.
zu diesem zweck gibt es die Gründungs- und auch Rechtsberatung der IHKen. Vielleicht machst du mal ein Existenzgründungsseminar dort. ich denke, das hilft dir weiter.
VG J. Simon
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2
20.12.2011 08:00 |
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Solon
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boykott
Grünschnabel
Dabei seit: 08.01.2013
Beiträge: 2
Bundesland:
Berlin
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
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Weiterhin ist ein deinem Arbeitsvertrag sicherlich geregelt, dass ein nebenberufliches Gewerbe deinem Arbeitgeber anzuzeigen ist. Ggf. muss er diesem zustimmen.
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3
08.01.2013 09:20 |
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