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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Feilbieten von Geschenkartikeln » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Feilbieten von Geschenkartikeln
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gewerbe-sgh   Zeige gewerbe-sgh auf Karte gewerbe-sgh ist männlich
Tripel-As


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Feilbieten von Geschenkartikeln

Hi Und Hallo !!!

Wie definiert man bzw. was versteht man unter "Feilbieten von Geschenkartikeln" ???
Auf unserem Wochenmarkt drängen vermehrt Händler, staatlich anderer Herkunft, wie unsere Pakistaner, was auch so sein soll, die lediglich in Ihrer Reisegewerbekarte (RGK) o.g. inhaltlich stehen haben.

Auf den Tischen liegen dann Waren, wie Gürtel, Ledertaschen, Geldbörsen und Uhren etc..

Muss ich dies zwingend als Geschenkartikel ansehen oder kann ich eine detailierte Auflistung der feilzubietenden Waren in der RGK fordern ???
Zumal andere Händler diese Warenvielfalt in Ihrer RGK stehen haben !!!

Danke

__________________
Schönen Gruß aus dem Land der Frühaufsteher und
speziell aus der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen !!!
1 17.07.2006 11:04 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Hallo und Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

auf die Gefahr hin, dass ich etwas missverstanden habe: Warum braucht man auf Ihrem (festgesetzten?) Wochenmarkt eine Reisegewerbekarte?

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 17.07.2006 12:13 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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Hallo,

jetzt einmal abgesehen von der Annahme, dass man auf Ihrem Wochenmarkt voraussichtlich gar keine Reisegewerbekarte braucht, will ich 'mal versuchen, den Begriff "Geschenkartikel" zu definieren.

Irgendwo habe ich 'mal gelesen, dass Geschenkartikel alle gewerblich gehandelten Gegenstände sind, die als Geschenk geeignet sind. Das kann erstmal fast alles sein.

Im allgemeinen Sprachgebrauch verwendet man den Begriff "Geschenkartikel" für kunstgewerbliche Gegenstände, kleine Alltagshelfer, Souvenirs, Scherzartikel oder kleinere Gegenstände zur Gestaltung der Wohnung. Bücher und CD's zählen beispielsweise nicht dazu.

Die Gegenstände, die sie aufgezählt haben, Gürtel etc., fallen unter den Begriff der klassischen Popartikel. Ob diese zu den Geschenkartikeln zählen, finde ich zumindest fraglich.

Wir achten bei der Ausstellung der Reisegewerbekarte daher darauf, die Gegenstände, die feilgeboten werden sollen, ziemlich exakt zu bezeichnen. Da halten wir es mit dem Grundsatz, der im allgemeinen Gewerberecht gilt, eine angemeldete Tätigkeit möglichst genau zu umschreiben. Natürlich verwenden wir auch Sammelbegriffe, trennen und ergänzen diese aber.

Letztendlich sind Sammelbegriffe jedoch nicht feststehend und "geschützt", so dass man sicherlich im Einzelfall entscheiden muss.

Wie gesagt, die von Ihnen aufgezählten Gegenstände (Gürtel, Ledertaschen etc.) zählen m.E. nicht zu den Geschenkartikeln im allgemeinen Sprachgebrauch.

Kommentierungen hierzu oder Urteile habe ich leider nicht gefunden.

Viele Grüße
Antonia Thien
3 17.07.2006 14:08 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
gewerbe-sgh   Zeige gewerbe-sgh auf Karte gewerbe-sgh ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von gewerbe-sgh


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Feilbieten von Geschenkartikeln

Das sehe ich auch so !!!
Aber machen Sie das mal einem pakistanischen Mitbürger (oder so ähnlich), der anscheinend plötzlich und unerwarteterweise kaum Deutsch versteht bzw. sprechen kann, verständlich.

Übrigens, unser Wochenmarkt ist nicht festgesetzt.
Soll jedoch demnächst geschehen.

Danke

__________________
Schönen Gruß aus dem Land der Frühaufsteher und
speziell aus der Berg- und Rosenstadt Sangerhausen !!!
4 17.07.2006 15:45 gewerbe-sgh ist offline E-Mail an gewerbe-sgh senden Beiträge von gewerbe-sgh suchen
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