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Zum Ende der Seite springen Gewerbeabmeldung gegenseitige Unterrichtung
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MEM MEM ist männlich
Grünschnabel


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Gewerbeabmeldung gegenseitige Unterrichtung

Hallo,
kann mir jemand sagen, wann in das Feld "künftige Betriebsstätte" was einzutragen ist bei Verlegung in eine andere Gemeinde. Handelt es sich dann um eine Verlegung, wenn das Gewerbe identisch, also alle Tätigkeiten wie gehabt, in eine andere Gemeinde verlegt wird oder wenn der Gewerbetreibende allgemein, mit welchen Tätigkeiten auch immer, in einer anderen Gemeinde wieder ein Gewerbe betreiben will.
Ich habe dazu nichts gefunden, vielleicht weil die Antwort irgendwo auf der Hand liegt.
Danke im Voraus!
MEM
1 12.11.2011 09:40 MEM ist offline Beiträge von MEM suchen
Solon
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo und Willkommen im Forum!!

Die Unterrichtung sollte erfolgen, wenn eine Betreibsverlegung außerhalb des Bereichs einer Behörde geschehen ist, oder geschehen wird.

Die Tätigkeit ist m.E, hierfür nicht relevant. Es ist lediglich eine Unterrichtung und Hilfestellung für die andere Behörde. Etwas rechtsverbindliches ergibt sich hieraus nicht. Es kann also nicht zum Nachteil des Gewerbetreibenden werden.

Gruß, Steffen

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 14.11.2011 07:53 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Gewerbeabmeldung gegenseitige Unterrichtung

Moin aus Rheinhessen,
und Willkommen im Forum.
Grundsätzlich ist bei der Gewerbabmeldung das Feld Nr. 14 "künftige Betriebsstätte" nach meiner Ansicht immer dann die neue Anschrift einzutragen, wenn der Gewerbebetrieb kontinuierlich fortgeführt wird. Hierbei ist es irrelevant, ob es Veränderungen im Gewerbegegenstand gibt. In Landmann-Rohmer, Kommentar zu § 14 GewO, Rand-Nr. 66 ist ebenfalls kein Hinweis darauf zu finden, dass der Gewerbegegenstand zu 100 % identisch sein müsste.
Darüber hinaus wäre noch auf Ziff. 3.6 GewAnzVwV hinzuweisen - danach unterrichten sich die Behörden gegenseitig, wenn es Hinweise auf eine erfolgte / bevorstehende Betriebssitzverlegung gibt.

Edit:
@Steffen Balzer - Respekt Sie waren schneller!

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 14.11.2011 07:58.

3 14.11.2011 07:57 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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@Rheinhesse - zum Glück ist das hier kein Wettbewerb. War ja nur schneller, da ich mich kurz und §§los gehalten haben.

Fakt - together we are

Euch viele Späße!

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4 15.11.2011 16:03 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
Therme   Zeige Therme auf Karte Therme ist männlich
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... und wie ist das wenn....

.... ich von der Abmeldebehörde eine Durchschrift nach 3.6 GewAnzVwV kriege und der Gewerbetreibende dort mitteilt er führt das Gewerbe bei uns fort, meldet sich dann aber nicht an....?
Soll ich ihm den bösen Brief schicken mit der Aufforderung sich anzumelden? Oder brauche ich ausser der Mitteilung nach 3.6 GewAnzVwV noch weitere Indizien? (Was ich stark vermute)

Therme

__________________
"Wir leben alle unter dem gleichen Himmel,
aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont."
(Konrad Adenauer)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Therme: 27.08.2012 15:49.

5 27.08.2012 15:48 Therme ist offline E-Mail an Therme senden Homepage von Therme Beiträge von Therme suchen
Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Hallo Therme,

deine Vermutung ist richtig.

Diese Niederschrift ist lediglich ein Indiz. Wenn das Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird, stehen dir alle Türen offen.

In derartigen Fällen ist mein erstes Schreiben meist eine Information über die Anzeigepflicht sowie Folgen, wenn er ein Gewerbe ausübt.
Je nach Person kommen die unterschiedlichsten Antworten oder nicht, und du kannst entsprechend reagieren.

Gruß, Steffen

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6 28.08.2012 10:16 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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