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Tätigkeit der GmbH & Co. KG |
Steffko007

Jungspund

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Tätigkeit der GmbH & Co. KG |
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Habe ein Problem. Und zwar weigert sich eine GmbH & Co. KG mir eine Kopie des Notarvertrags in dem die Tätigkeit der Firma ersichtlich zu überlassen. Die Tätigkeit des phG´s liegt mir vor diese hat aber nicht mit dem zu tun was die Firma bei der Ziffer15 der AN eingetragen hat. Kann ich auf den Notarvertrag bestehen????
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1
18.10.2011 14:55 |
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Runge

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Hallo ins Forum,
ich meine, nein.
In die Gewerbeanzeige kommt die tatsächlich beabsichtigte Tätigkeit, möglichst genau. Wenn im Handelsregister etwas anderes steht, müsste das Registergericht tätig werden (oder auch nicht). Ich meine, auch die Angaben im Notarvertrag sind eher handelsrechtlicher Natur und für Handelsrecht sind wir nicht zuständig.
Eine Grundlage, sich den Notarvertrag vorlegen zu lassen, sehe ich nicht.
Den Handelsregisterauszug können Sie sich vom zuständigen Registergericht anfordern.
Viele Grüße, Regina Runge
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2
18.10.2011 15:08 |
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Solon
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Steffko007

Jungspund

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OK. Aber im HRA steht ja keine Tätigkeit? Dieser Auszug liegt mir bereits vor! Also schreibe ich in die Ziffer 15 die Tätigkeit welche die Firma angegeben hat?
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3
18.10.2011 15:14 |
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Runge

Routinier
 
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Haben Sie den ARA der KG oder der GmbH? Sie brauchen den der GmbH und da müßte eigentlich auch die Tätigkeit drin stehen.
Gewerbetreibender ist in Ihrem Fall auch ausschließlich die GmbH.
Viele Grüße, Regina Runge
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4
18.10.2011 15:29 |
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Runge

Routinier
 
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Ja, tatsächlich. Das habe ich so gar nicht bedacht. ME müßte dann wohl die GmbH das Gewerbe anmelden mit dem Hinweis, als persönlich haftende Gesellschafterin der ...GmbH & Co. KG. Als Tätigkeit das, was die Fa. in der Gewerbeanzeige angegeben hat
Ob das dann mit dem Handelsregister übereinstimmt, ist für die Gewerbeanzeige egal.
Ich habe auch schon Gewerbeanzeigen für erlaubnispflichtige Tätigkeiten gesehen, die laut Handelsregister ausdrücklich ausgeschlossen waren. Das Registergericht fand selbst das nicht so schlimm.
Viele Grüße, Regina Runge
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6
18.10.2011 16:18 |
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Steffko007

Jungspund

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Themenstarter
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Genau so habe ich es jetzt auch gemacht.
für Ihre Hilfe
Grüsse
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7
19.10.2011 12:48 |
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Andreas Goldmann
Jungspund

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| Tätigkeit der GmbH & Co. KG |
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Hallo,
ich klinke mich auch hier nochmal mit folgendem Hinweis ein:
Bei der im Internet unter "www.handelsregisterbekanntmachungen.de" möglicherweise abrufbaren Veröffentlichung der erstmaligen Registereintragung der GmbH & Co. KG wird vom Registergericht in Klammern (d.h. ohne Gewähr) auch der Unternehmensgegenstand einer solchen Gesellschaft veröffentlicht.
Das muss zwar nicht zwingend mit der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit identisch sein, ist aber immerhin besser als nichts.
Schöne Grüße
Andreas Goldmann
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
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8
19.10.2011 16:15 |
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