unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gaststätte UND Pachtvertrag » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gaststätte UND Pachtvertrag
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Wendland   Zeige Wendland auf Karte Wendland ist männlich
Mitglied


images/avatars/avatar-250.gif

Dabei seit: 01.09.2005
Beiträge: 31
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 76.188
Nächster Level: 79.247

3.059 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gaststätte UND Pachtvertrag

Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Gaststättenerlaubnis personen - und raumgebunden ist. Somit war es für mich logisch, dass mit Wegfall des Pachtvertrages wegen Kündigung auch die Erlaubnis erlischt. Jetzt bin ich aber nach Durchsicht der Literatur etwas unsicher geworden und frage hier mal nach wie sich dieses tatsächlich verhält.

Eine weitere Frage stellt sich dann auch noch. Der gute Mensch hatte eine alte Erlaubnis mit der Betriebsart Schank- und Speisewirtschaft. Würde die Erlaubnis jetzt nicht mehr bestehen, könnte er doch dennoch weiter tätig sein, soweit er den Alkoholausschank einstellt, denn nur der wäre doch erlaubnispflichtig.

Liebe Grüße aus der Eulenspiegelstadt Mölln in Schleswig-Holstein
T. Wendland
1 06.09.2011 08:03 Wendland ist offline E-Mail an Wendland senden Beiträge von Wendland suchen
TIGRIS-Werbung
Zum Anfang der Seite springen

René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 803
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.152.261
Nächster Level: 2.530.022

377.761 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo nach S.-H.,

leider war der Beitrag im falschen Themenbereich gelandet, so dass wohl kaum jemand darauf antworten konnte.

Falls das Thema noch aktuell ist:
Die Gültigkeit der Erlaubnis ist in der Tat nicht vom Pachtvertrag abhängig. Ist er jedoch dauerhaft an der Ausübung seines Gewerbes an der angezeigten Betriebsstätte gehindert (Kündigung des Pachtvertrages/ kein Zutritt mehr zu den Räumen) dürfte in der Regel eine meldepflichtige Aufgabe der Betriebsstätte vorliegen. Wegen § 8 Abs. 1 GastG-Bund erlischt die betreffende Erlaubnis 1 Jahr nach nicht mehr erfolgter Nutzung.

Der Ausschank alkoholfreier Getränke unterliegt wegen § 2 Abs. 2 Nr. 1 GastG-Bund nicht mehr der Erlaubnispflicht und bedarf somit in S.-H. nur noch der Gewerbe-Anzeige.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
2 21.01.2012 13:16 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Gaststätte UND Pachtvertrag


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
5 Dateianhänge enthalten Geldwäsche und Glücksspiel Spielrecht   07.12.2011 11:04 von Meike     Gestern, 17:15 von gmg   Views: 4.207
Antworten: 57
Bundesfinanzhof widerspricht Sachverständigen der PTB Spielrecht   02.04.2012 16:28 von Meike     Gestern, 04:57 von Meike   Views: 981
Antworten: 14
Pokertunire in der Gastronomie und Hotellerie Gaststättenrecht   23.05.2012 19:31 von Punitor     23.05.2012 19:31 von Punitor   Views: 64
Antworten: 0
Droge- und Suchtbericht 2012 Spielrecht   22.05.2012 15:56 von gmg     22.05.2012 15:56 von gmg   Views: 91
Antworten: 0
Gestattung und kostenlose Toiletten?! Gaststättenrecht   18.05.2012 12:08 von RIG     22.05.2012 11:56 von Robert   Views: 183
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 5.442 | Views gestern: 77.588 | Views gesamt: 60.839.182


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 79 | Gesamt: 0.372s | PHP: 99.73% | SQL: 0.27%