| Forum-Gewerberecht wird Ihnen zur Verfügung gestellt von TIGRIS-SOFTWARE |
|
Rauchverbot in Spielhallen NRW |
Beobachter
Mitglied
 
Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 48
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 19.710
Nächster Level: 22.851
 |
|
| Rauchverbot in Spielhallen NRW |
|
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Rauchverbot insbesondere in Spielhallen.
Ich habe vor 3 Tagen mitbekommen das das Ordnungsamt eine Spielhalle mit 2 Konzessionen das Rauchen komplett untersagt hat.
Nach zähen Verhandlungen wurde dem Betreiber genehmigt das er einen gesonderten abgetrennten bereich für die Gäste die Rauchen freihalten kann.
In diesem Bereich gibt es 3 Spielautomaten und auch einen Rauchabschneider. Der Rest der Spielhalle hat STRIKTES Rauchverbot.
Der Spielhallenbetreiber baut jetzt in den nächsten Wochen so um das er eine Spielhalle komplett als Raucherbereich anbieten darf.
Dieses muss er auch tun da die Umsätze gravierend zurück gegangen sind.
Soweit so gut, aber diese Regelung ist mir dann absolut neu, denn im Stadtgebiet und auch weiter außerhalb gibt es zahlreiche Spielhallen wo munter gequalmt wird was die Lunge noch so her gibt.
Ist es quasi Zufall das sich diese Halle ausgesucht wurde oder besteht bereits ein STRIKTES Rauchverbot und die Betreiber halten sich nur nicht daran?
Im allgemeinen habe ich das Gefühl das in den letzten Wochen massiv von Ordnungsbehörden Beschwerden sofort nachgegangen wird und auch direkt gehandelt wird, was Spielhallen angeht.
Da ich ja eigentlich kein Querulant bin, mit der Ausnahme was Spielhallen angeht, ist es möglich sämtliche Raucherbereiche zu melden so das die zuständige Stelle auch handeln kann?
Ganz nebenbei unterstütze ich ja damit die Ärzte und Krankenkassen und auch die Gesundheit der Gäste.
|
|
1
27.07.2011 17:33 |
|
|
|
|
TIGRIS-Werbung
|
|
|
|
MEMO
Eroberer
  

Dabei seit: 18.06.2011
Beiträge: 57
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 19.463
Nächster Level: 22.851
 |
|
| RE: Rauchverbot in Spielhallen NRW |
|
@Beobachter
Ganz nebenbei unterstütze ich ja damit die Ärzte und Krankenkassen und auch die Gesundheit der Gäste
Und insbesondere ünterstützt du damit die Herstelleraufsteller und die grossen Mehrfachkonzessionsbetriebe.
Diese können nämlich nach belieben Umbauarbeiten vornehmen und investieren.. Die Kleinstbetriebe wo vielleicht sogar der Bertreiber mit hinter der Theke steht wohl weniger.
Und das Interesse der "Ultramodernen-Entertainmentcenter-Betreiber" daran das die kleinen "Tante-Emma-Läden" so nach vom Markt gedrängt werden sollen ist kein Staatsgeheimnis.
Bin zwar Nichtraucher. Kann aber der Sinnigkeit und Umsetzung des Rauchverbotes in Spielhallen nicht viel abgewinnen...
VG
__________________ Spieler
|
|
2
27.07.2011 19:51 |
|
|
Solon
|
|
|
|
räubertochter

Routinier
 
Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 256
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 77.466
Nächster Level: 79.247
 |
|
Ein Betreiber eines Sportwettbüros muss sich wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW verantworten, weil er in seinem mit Tischen, Sitzplätzen und einem Getränkeautomaten zum Direktverzehr ausgestatteten Geschäftslokal Aschenbecher aufgestellt und dort das Rauchen zugelassen hat. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 22. März 2012 entschieden, Az.: III-3 RBs 81/12.
In einem Sportwettbüro, welches mit Sitzplätzen, Tischen mit Aschenbechern und einem Getränkeautomaten für nicht alkoholische Getränke ausgestattet war, trafen Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Februar 2011 rauchende Gäste an. Dessen Betreiber war daraufhin vom Amtsgericht Bielefeld wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt worden, seine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde führte nur zu einer Herabsetzung der Buße auf 100 Euro.
Der Senat hat ausgeführt, das Sportwettbüro unterfiele dem gesetzlichen Rauchverbot. Es sei eine Freizeiteinrichtung, weil es den Besuchern Gelegenheit biete, sich einige Zeit in den Räumlichkeiten aufzuhalten, um etwa dem Verlauf der Sportveranstaltungen zu folgen. Da zudem nicht alkoholische Getränke zum direkten Verzehr an Ort und Stelle über den Automaten angeboten werden, sei das Sportwettbüro auch Gaststätte.
Der verantwortliche Betreiber habe nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Rauchverbot durchzusetzen, er habe vielmehr Aschenbecher bereitgestellt und daher vorsätzlich gehandelt. Dass der Betreiber aufgrund einer amtlichen Informationsbroschüre, in der ausgeführt war, dass Wettbüros „in der Regel“ nicht vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst werden, fälschlicher Weise glaubte, nichts Unerlaubtes zu tun, entschuldige ihn nicht. Als Gewerbetreibender hätte er sich über die maßgeblichen Vorschriften informieren müssen. Wegen dieses vermeidbaren Verbotsirrtums sei aber die Geldbuße herabzusetzen.
Quelle: Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 04.04.2012
|
|
3
11.04.2012 08:49 |
|
|
|
| Berechtigungen
|
| Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 4.227 | Views gestern: 77.588 | Views gesamt: 60.837.967
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|