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ClockX ClockX ist männlich
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Nabend, ich bin neu hier und joar, ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Fragen beanworten smile

Zur Story, ich bin zur Zeit in der Ausbildung zum Elektroniker im 3. Lehrjahr.
Ich bastel schon seit fast sechs Jahren mit Computern rum. Repariere sie selbst und Softwaremäßig hab ichs auch drauf, installiere XP,Vista, W7 mit verbundenen Augen großes Grinsen

Also, ich habe mich schon etwas Informiert, z.B. dass ich dann ein Kleingewerbebetreibender wäre,
der Unternehmensname = Vor und Zuname ist,
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer befreit bin, da ich niemals mehr als 5000Euro im Jahr verdienen werde.

So hauptsächlich wollte ich Computer reparieren, habe hier eine Kleine Werkstatt, wo ich das alles super machen könnte..
Allerdings habe ich gerade gelesen, dass das reparieren als Handwerklicher Beruf zählt, und es dafür wieder andere Regelungen gibt?

Muss ich nun mit irgendwelchen Nachteilen rechnen?

Und wie ist das als Kleingewerbebetreibender mit Rechnungen schreiben?
Wegen den 19% Mehrwersteuern?!

Die beiden Fragen hätte ich erstmal, ich hoffe ihr beantwortet sie mir smile
Liebe Grüße und schonmal vielen Dank!
1 07.07.2011 20:08 ClockX ist offline E-Mail an ClockX senden Beiträge von ClockX suchen Fügen Sie ClockX in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von ClockX anzeigen
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Steffen Balzer   Zeige Steffen Balzer auf Karte Steffen Balzer ist männlich
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Guten Morgen und Wilkommen im Forum!

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass Ihre Fragen in diesem Forum nicht beantwortet werden. Eine Rechtsberatung dürfen wir hier leider nicht durchführen. Dennoch folgende Hinweise:

Zitat:
So hauptsächlich wollte ich Computer reparieren, habe hier eine Kleine Werkstatt, wo ich das alles super machen könnte.. Allerdings habe ich gerade gelesen, dass das reparieren als Handwerklicher Beruf zählt, und es dafür wieder andere Regelungen gibt?


Sie können als Gewerbetreibender im PC-Bereich folgendes ausüben, ohne das Ihr Gewerbe der Handwerksordnung (HwO) unterliegt:
Austausch von Modulen, Netzteilen, Platinen, Laufwerken, Karten; PC-Service; Verschleißteile bei Hardware-Geräten (z.B. Drucker); Vernetzung (=strukturierte Verkabelung); Installation von Software.

Wenn es um Reparatur geht, kann dies bereits eine wesentliche Tätigkeit des Informationstechnikers (Anlage A Pkt. 19 HwO) darstellen (Quelle: Leitfaden Gewerbe A-Z (Stand 2010) u.a. auch hier zu finden www.wuppertal.ihk24.de.

Anlage A Berufe unterliegen der Meisterpflicht. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, für eine rechtssichere Auskunft sprechen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerskammer vor.

Ihre weiteren Fragen sollten Sie Ihrem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater des Vertrauens stellen. Sie finden sicherlich auch im Internet viele hilfreiche Informationsbroschüren zu diese Themen.

Mein Finanzamt gibt u.a. das her:
Broschüre Ich mache mich selbständig! oder Anleitung zum Vordruck„Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR“ 2010(Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)

Auf Sie kommt noch ne menge Arbeit - viel Erfolg dabei!

Gruß, Steffen Balzer


PS: Falls Sie im Internet auftreten, bitte § 5 Telemediengesetz beachten.

__________________
Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. (Joseph Joubert, französischer Schriftsteller, 1754 - 1824)
2 08.07.2011 08:04 Steffen Balzer ist offline E-Mail an Steffen Balzer senden Beiträge von Steffen Balzer suchen
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