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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » ordnungswidrigkeit? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen ordnungswidrigkeit?
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Sarah D. Sarah D. ist weiblich
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ordnungswidrigkeit?

Moin
Ich hab da mal ein kleinse Problem, also bin derzeit noch Auszubildende und habe einen Fall bekommen, bei welchem ein Stromanbieter an seine Mitarbeiter, welche von Tür zu Tür gehen und Verträge abschließen, keine Zweitschrift, bzw. beglaubigte Kopie dessen Reisegewerbekarte ausgehändigt hat. Folglich liegt ja eine iordnungswidrigkeit i. S. des § 145 III Nr. 10 GewO vor. Nun ist meine Frage, ob auch § 145 I Nr. 1b greift und wenn ja warum??
Steh zur Zeit ein wenig auf dem Schlauch verwirrt

Vielen dank schonmal im Voraus anbeten Danke

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sarah D.: 20.06.2011 15:44.

1 20.06.2011 15:29 Sarah D. ist offline E-Mail an Sarah D. senden Beiträge von Sarah D. suchen
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jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Stromanbieter

Moin,

Bei uns in Bremen warnt der regionale Anbieter vor Haustürgeschäften, was ich als einen unzulässigen eingriff in den Wettbewerb halte.
Trotzdem sollte jeder Stromhausierer den Kunden gut aufklären (Widerufsrecht!) und sich auch über die Bedeutung einer Reisegewerbekarte bewusst sein. Schade das die Behörde hier die Reisegewerbetreibenden nicht aufgeklärt hat.
Auch wenn es mittlerweile möglich ist mit der Kopie des Stromanbieters unterwegs zu sein, sollten der Betroffene ein Interesse daran haben, seine persönliche Zuverlässigkeit zu belegen.
Ich würde mir in diesem fall eine Reisegewerbekarte selbst machen, aber das ist natürlich nicht ganz ernst gemeint.

Kann man sein Führungszeugniss mit sich rumtragen?

Gruß Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
2 04.07.2011 16:43 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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