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Zum Ende der Seite springen Wo - Wie - anmelden??
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widderchen widderchen ist weiblich
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traurig Wo - Wie - anmelden??

Folgende Fakten:
Ich betreibe derzeit von meinem Wohnort aus ein Nebengewerbe im Strukturvertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Bin aber ansonsten arbeitslos.
Soweit so gut....aaber

ich beabsichtige in nächster Zeit nach NRW zu meinem Partner zu ziehen und von dort aus mit Hilfe des Existenzgründerzuschusses in einem ähnlichen Bereich in die Selbstständigkeit zu gehen.

Jetzt steht aber nur eines fest.....die ungefähre Stadt, der Beginn des Gewerbes zum 15.7., die Firma mit der ich arbeite - aber noch kein genauer Wohnort,da wir noch kein Haus gefunden haben.

WO melde ich nun das Gewerbe an? Wo beantrage ich den Existenzgründerzuschuß und was muss ich alles noch beachten um keinen Fehler zu machen?
Kann ich bereits von Hessen aus das Gewerbe für Duisburg anmelden - muss ich mich erst z.b. proforma bei meinem Freund anmelden und wenn wir ein Haus haben wieder ummelden, das Gewerbe nochmal ummelden etc?
Momentan stehe ich nur vor Fragen und weiß nicht wirklich weiter.

Da ich mich häufig bei meinem Freund aufhalte kann ich von dort aus auch arbeiten und meine Kunden hier und dort betreuen....
Ich würde mich sehr freuen, wenn hier jemand Licht in mein Dunkel bringen könnte.

Liebe Grüße an alle
1 15.06.2011 11:36 widderchen ist offline E-Mail an widderchen senden Beiträge von widderchen suchen
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RE: Wo - Wie - anmelden??

Moin aus Rheinhessen und im Forum,
zunächst mal sei angesagt, dass wir im Forum keine Rechtsberatung geben dürfen. Einige Ausführungen habe ich aber doch. Offensichtlich bist Du schon selbständig, gewerblich tätig und solltest Dein Gewerbe bei der für dich zuständigen Gewerbebehörde angezeigt haben. Zuständig ist jeweils die Behörde an der du das Gewerbe ausübst. Der Behörde ist es zunächst mal egal wo Dein Wohnsitz ist. Wichtig für uns ist die Anschrift des Gewerbebetriebes. Wenn Du also von A-Dorf nach B-Dorf ziehst musst Du das den jeweiligen Behörden mitteilen.
Für die Anzeigepflichten ist der § 14 Gewerbeordnung (GewO) zu beachten. Detaillierte Auskünfte bekommst Du sicher bei der Gewerbebehörde deines derzeitigen Wohn- und Betriebssitzortes.
Bezüglich der Frage nach dem Existenzgründerzuschuss müsstest Du bei Deinem Sachbearbeiter im ARbeitsamt nachfragen - der sollte ja bereits wissen, dass Du eine Nebentätigkeit ausübst und kann Dir dann weitere Optionen aufzeigen.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 15.06.2011 11:57 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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widderchen widderchen ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von widderchen


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Danke erstmal für die Antwort.

Rechtsberatung ? War gar nicht der Sinn aber die Frage mal anders gestellt, einfacher:

Das Nebengewerbe wird sowieso abgemeldet.
Aaaaber - das neue Hauptgewerbe wird im Außendienst durchgeführt.
Normalerweise könnte ich in A-Stadt wohnen und in regelmäßigen Abständen nach B-Stadt fahren und dort arbeiten, die restlichen Wochentage telefonische Kundenbetreuung, Aquise etc betreiben.
Dafür muss ich nicht den Wohnort wechseln, doch WO muss ich das Gewerbe anmelden und welche Stadt ist dann für den Existenzgründerzuschuß zuständig, wenn in aller nächster Zeit sowieso der Umzug nach B-Stadt ansteht?
Von den Ämtern hier bekomme ich nämlich unterschiedliche Antworten.
Sitz des Gewerbes ist immer da wo ich gerade bin......ausgeführt wird in B-Stadt, zumindest der aktive Teil bzw befinden sich dort die Kunden.

Entweder hab ich mich in den Gedanken verlaufen, oder ich blick das ganze System einfach nicht, auf jeden Fall komme ich momentan einfach nicht weiter.
A-Stadt sagt ich muss in B-Stadt anmelden, B-Stadt sagt dazu muss ich da schon wohnen, sonst muss ich in A-Stadt anmelden - und wenn ich das nicht weiß, weiß ich auch nicht welches Amt für den Existenzgründerzuschuß zuständig ist.....
Kann das jemand bitte entwirren für mich? Ich bin diesen Monat eindeutig plont.
3 16.06.2011 15:40 widderchen ist offline E-Mail an widderchen senden Beiträge von widderchen suchen
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Moin aus Rheinhessen,
falls ich zu Deiner Verwirrung beigetragen haben sollte -

Anzumelden ist ein Gewerbe immer am Ort der gewerblichen Niederlassung, also dort wo ich mein Büro, mein Geschäft, meinen PC stehen habe - je nachdem was ich für mein Gewerbe brauche. Insofern irritiert mich die Aussage des Koll. aus B-Stadt wg. des Wohnsitzes. Die Herren vom Discounter mit den 4 Buchstaben wohnen auch nicht bei Ihm am Ort und müssen aber bei Ihm ein Gewerbe anmelden. Der Existenzgründerzuschuss müsste dann von der Behörde bearbeitet werden, die für den Ort der gewerblichen Niederlassung (Büro, Geschäft, PC-Standort...) zuständig ist.
ABER - wenn Du die Tätigkeit (nur) im Außendienst betreibst und unaufgefordert von Tür zu Tür gehst und versuchst Deine Produkte zu vertreiben, bzw. an öffentlichen Plätzen oder Straßen, in Einkaufszentren Deinen Stand aufbaust und dort Nahrungsergänzungsprodukte an den Endverbraucher verkaufst, dann bist Du möglicherweise im REISEGEWERBE tätig, verfügst über kein Büro etc. und brauchst eine Erlaubnis nach § 55 GewO - die Reisegewerbekarte. Die musst Du bei der Behörde beantragen, wo Du (heute) deinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) hast - was dann auch eine Änderung bei der Behörde für den Existenzgründerzuschuss zur Folge hätte.

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Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

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4 16.06.2011 16:02 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Hm, ich unterstelle mal einfach was:

Das Gewerbe, dass du derzeit ausübst, wird von der derzeitigen Wohnung aus betrieben. Bitte korrigieren, wenn das falsch ist Augenzwinkern

Wenn du nun in eine andere Stadt umziehst, dann gibst du doch die Wohnung am alten Wohnort auf. Oder bleibt das ein Zweitwohnsitz?

Wenn die Wohnung aufgegeben wird und deine einzige Wohnung in der neuen Stadt sein wird, dann MUSST du sogar das Gewerbe am alten Wohnort ab- und am neuen anmelden.

Das geht natürlich nur dann, wenn die neue Anschrift bekannt ist und auch feststeht, dass der Betriebssitz verlegt wird.

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5 16.06.2011 17:34 m.schiller ist offline E-Mail an m.schiller senden Beiträge von m.schiller suchen
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