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beho beho ist weiblich
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gabkoc

Hallo

kann mir jemand sagen, wie lange eine Gewerbeuntersagung ihre güktigkeit behält. ?


Gruss
Gaby
1 23.02.2011 14:02 beho ist offline E-Mail an beho senden Beiträge von beho suchen
Solon
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RE: gabkoc



Normalerweise ergibt sich Ihre Frage aus der erlassenen Ordnungsverfügung. In der Regel wird auf Dauer untersagt. Da eine Gewerbeuntersagung von vielen Dingen abhängig ist, kann Ihnen die erlassene Behörde am Besten Auskunft über Ihr Anliegen geben.

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Robert: 23.02.2011 14:22.

2 23.02.2011 14:06 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
Solon
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Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
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RE: gabkoc

Hi!

Hab noch was vergessen, denn ein frühzeitiger Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Die Rechtsgrundlage für die Gewerbeuntersagung ist der § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO.

Nach § 35 Absatz 6 GewO kann der Gewerbetreibende einen Antrag auf Wiedergestattung stellen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Unzuverlässigkeit im Sinne des Absatz 1 nicht mehr vorliegt. Der Antrag muss bei der erlassenen Behörde der Untersagung gestellt werden.

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Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Robert: 23.02.2011 14:23.

3 23.02.2011 14:22 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
beho beho ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von beho


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RE: gabkoc

die behörde hat nicht untersagt, sondern das AG hat das Urteil erlassen. Soll ich jetzt mit dem AG verhandeln ?
4 23.02.2011 15:04 beho ist offline E-Mail an beho senden Beiträge von beho suchen
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RE: gabkoc

In diesem Fall würde ich mich erst einmal von einem Rechtsanwalt beraten lassen, da in Ihrem Fall es doch etwas verzwickt sein muss. Hatten Sie vor dem Amtsgericht keinen Rechtsbeistand?

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5 23.02.2011 15:11 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
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Das Amtsgericht erlässt nach meinem Wissen keine Gewerbeuntersagungen nach der Gewerbeordnung.

Welcher § lag denn bei Ihrem Urteil zugrunde?
Möglicherweise war das auch eine privatrechtliche Geschichte/Unterlassungsklage.
Ich würde im Zweifel bei dem Amtsgericht mal nachfragen. Verhandeln ist hier sicher der falsche Ausdruck, denn solche Dinge lassen sich in den allermeisten Fällen nicht verhandeln.
6 24.02.2011 08:06 *knecht* ist offline E-Mail an *knecht* senden Beiträge von *knecht* suchen
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Moin ,

Ein Amtsgericht kann keine Gewerbeuntersagung erlassen. Das kann nur die Gewerbebehörde.
Das Amtsgericht kann aber im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung ein Berufsverbot anordnen (§ 70 StGB). Das hat aber mit Gewerberecht nichts zu tun, sondern ist eine strafrechtliche Maßnahme. Ein Berufsverbot ist immer befristet (bis max. 5 Jahre). Wie lange das Berufsverbot konkret gilt, geht immer aus dem Urteil hervor.
7 24.02.2011 08:09 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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gabkoc

@ Robert...
nach § 35 Absatz 7 GewO kann die "Wiedergestattungsbehörde" aber eine andere sein als die Erlassbehörde...
8 06.06.2013 13:47 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
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