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Modedesign mit Verkauf |
Simone R.

Jungspund

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Modedesign mit Verkauf |
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Hallo,
eine Dame hat sich an uns gewandt und möchte wissen, ob es sich bei ihrer Tätigkeit um Gewerbe handelt: Sie entwirft und designt Kinderbekleidung, schneidert diese selbst und verkauft sie anschließend.
Der Handel an sich ist natürlich als Gewerbe anzusehen, wie sieht es aber mit dem Design und den eigenen Entwürfen aus?
für eure Antworten!
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1
31.01.2011 10:08 |
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Stadtverwaltung Frankenthal

Routinier
 
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hm... so aus dem hohlen Bauch heraus würde ich die Tätigkeit als "Damen- und Herrenschneider" subsumieren und die Dame daher zunächst an die zuständige Handwerkskammer verweisen... als Designerin würde ich sie wohl nur anerkennen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung hat, was ich aus ihrem Sachverhalt aber nicht entnehmen kann....
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2
01.02.2011 16:29 |
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Solon
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Rheinhesse
Haudegen
  

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| RE: Modedesign mit Verkauf |
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aus Rheinhessen,
zu dem Thema freier Beruf und Gewerbe / Handwerk gab es mal einen interessanten Thread - ich hoffe die Verlinkung klappt.
http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7589&hilight=%2Aesign
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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3
02.02.2011 08:06 |
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